Gemeinsame Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Vom 19. Februar 2003

1.
Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 14. August 2000 (SächsABl. S. 694) wird aufgehoben.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dresden, den 19. Februar 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Meyer
Ministerialdirigentin

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Arens
Ministerialdirigent

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Reidner
Ministerialdirigent