Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen
(1. SächsKRGÄndG)
Vom 24. Mai 1994
Der Sächsische Landtag hat am 27. April 1994 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das
Sächsische Kulturraumgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175) wird in § 1 wie folgt geändert:
(4) Die Kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden sind urbane Kulturräume; für sie gelten die Regelungen dieses Gesetzes mit Ausnahme von § 1 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 2 Abs. 2 und 3, § 4, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1994 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 24. Mai 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer