Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Schüler staatlich genehmigter Waldorfschulen im Freistaat Sachsen

Az.: 21-6460.0/81

Vom 23. Februar 1996

1    Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Gestaltung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für Schüler staatlich genehmigter Waldorfschulen im Freistaat Sachsen.

2    Festlegungen zum Vordruck

Zur Dokumentation des Bestehens der Abiturprüfung ist das in der Anlage beigefügte Formular „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für Schüler der Freien Waldorfschulen“ im Format DIN A4, vierseitig zu verwenden.

3    Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Hans Werner Wagner
Staatssekretär