Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Erlass
Lohnsteuerbescheinigungen bei maschineller Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber

Az.: 32-S 2363-34/21-70305

Vom 17. November 1998

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gelten für die maschinelle Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen ab 1999 die mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 1997 (SächsMBl.SMF Nr. 1 1998 S. 10) veröffentlichten Vordruckmuster.

Im Übrigen sind die Regelungen meines Erlasses vom 31. Oktober 1996 (ABl.SMF Nr. 12 1996 S. 285) weiter anzuwenden.

Dieses Schreiben entspricht dem BMF-Schreiben vom 17. November 1998 – IV C 5-S2378-3/98, das im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Dresden, den 17. November 1998

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Karl-Heinz Carl
Staatssekretär