Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Euro-bedingten Änderung von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums des Innern

Vom 5. November 2001

I.
Änderung der Richtlinien
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen in den Polizeidienststellen
des Freistaates Sachsen

Die Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen in den Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen vom 15. Juli 1993 (SächsABl. S. 1094), verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 30. November 1998 (SächsABl. S. 1010) werden wie folgt geändert:

1.
In Ziffer 5.2.3.1 5. Spiegelstrich wird die Angabe „200 DM“ durch die Angabe „100 EUR“ ersetzt.
2.
In Ziffer 5.2.3.1 6. Spiegelstrich wird die Angabe „200 DM“ durch die Angabe „100 EUR“ ersetzt.
3.
In Ziffer 5.2.3.1 7. Spiegelstrich wird die Angabe „200 DM“ durch die Angabe „100 EUR“ ersetzt.

II.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Auslagen der Polizei in Straf- und Bußgeldverfahren

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Auslagen der Polizei in Straf- und Bußgeldverfahren (Az.: 3-0523.1/36) vom 1. August 1997 (SächsABl. S. 922) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 6 Satz 3 wird die Angabe „50 DM“ durch die Angabe „25 EUR“ ersetzt.
2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
 
a)
in der Tabelle, Spalte 3 wird die Angabe „DM“ durch die Angabe „EUR“ ersetzt und
 
b)
die Angabe „50 DM“ wird durch die Angabe „25 EUR“ ersetzt.

III.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Aufwandsentschädigung bei Einsätzen und Übungen der Polizei

In Nummer 2.1.3.3 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Abfindung bei Einsätzen und Übungen vom 10. Februar 1994 (SächsABl. S. 414), geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 4. August 1998 (SächsABl. S. 646), verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 25. November 1999 (SächsABl. S. 454), wird die Angabe „25 DM“ durch die Angabe „12,78 EUR“ ersetzt.

IV.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 5. November 2001

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Groh
Landespolizeipräsident