Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahmeder Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen
(GebOMPA)

Vom 23. August 1995

Aufgrund von § 27 Abs. 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) vom 15. April 1992 (SächsGVBl. S. 164) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Finanzen verordnet:

§ 1

(1) Für Untersuchungen, Beratungen, Prüfungen, Gutachten, Forschungsarbeiten sowie sonstige Leistungen der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen (MPA) werden Benutzungsgebühren und Auslagen nach den folgenden Vorschriften sowie dem Gebührenverzeichnis, das dieser Verordnung als Anlage beigefügt ist, erhoben. Für vergleichbare Leistungen gilt das Gebührenverzeichnis entsprechend.

(2) Für nicht hoheitliche Leistungen erhöhen sich die Benutzungsgebühren und Auslagen um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 2

(1) Für die in § 1 genannten Leistungen werden folgende Stundensätze berechnet:

Stundensätze
Lfd. Nr.  Stelle Betrag
1. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 110 bis 160 DM
2. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte  90 bis 130 DM
3. für sonstige Beamte, Angestellte und Arbeiter  60 bis 100 DM
4. für Auszubildende und technische Hilfskräfte  40 bis 80 DM

Angefangene Viertelstunden sind als volle Viertelstunden zu rechnen.

§ 3

Als Auslagen werden die Aufwendungen für Reisekosten, für Telefonate, Beförderung von Prüfmitteln und -objekten, Sachaufwendungen (insbesondere Prüfmaterialien und -hilfsmittel), Leistungen Dritter und für die Benutzung von Spezialausrüstungen erhoben.

§ 4

(1) Für Leistungen, die auf Antrag des Auftraggebers beschleunigt durchgeführt werden müssen, können Zuschläge bis zu 100 vom Hundert der zu erhebenden Benutzungsgebühr erhoben werden. Für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 25 vom Hundert auf die Benutzungsgebühr erhoben.

(2) Wird eine Prüfung oder Untersuchung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird der entstandene Aufwand, jedoch mindestens 50 vom Hundert der bei vollständiger Ausführung des Auftrages fälligen Vergütung, in Rechnung gestellt.

§ 5

Benutzungsgebühren können ermäßigt werden bei Prüfungen

  1. in Reihenuntersuchungen bis zu 20 vom Hundert;
  2. für Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts um bis zu 30 vom Hundert;
  3. im Rahmen von privatmittelfinanzierten Forschungs- und Entwickungsarbeiten um bis zu 20 vom Hundert.

§ 6

Schuldner der Benutzungsgebühren und Auslagen ist, wer die Leistungen der MPA in Anspruch nimmt oder in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt.

§ 7

In Fällen, in denen die MPA im Auftrag von Behörden des Freistaates Sachsen als Beliehene tätig wird, sind die Verwaltungsgebühren für die hoheitliche Tätigkeit mit den Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der MPA abgegolten. In diesen Fällen sind die Behörden des Freistaates Sachsen von der Zahlung der Benutzungsgebühren befreit. Auslagen sind zu erheben.

§ 8

Benutzungsgebühren und Auslagen werden durch Kostenentscheidung festgesetzt. Der Betrag ist innerhalb von vier Wochen fällig. Die genannten Gebühren sind für den jeweiligen Auftrag drei Monate bindend.

§ 9

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Für Aufträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt worden sind, gelten die mit Auftragserteilung geschlossenen Vereinbarungen.

Dresden, den 23. August 1995

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

Anlage 
(zu § 1 Abs. 1)

Gebührenverzeichnis

zur Gebührenordnung der Materialprüfungsanstalt
für das Bauwesen des Freistaates Sachsen

Gebührenverzeichnis
Nr.  Prüfung Gebühr in DM
lfd. Nr. Prüfung Gebühr (DM)
1. Bindemittel, Zusätze
1.1 Prüfung von Zement nach DIN 1164 je nach Aufwand und Zementart 80 bis 3 800
1.2 Prüfung von Anhydridbinder nach DIN 4208 je nach Aufwand 80 bis 2 100
1.3 Prüfung von Baugips nach DIN 1168 je nach Aufwand und Gipsart 80 bis 3 000
1.4 Prüfung von Baukalk nach DIN 1060 je nach Aufwand und Kalkart 80 bis 1 700
1.5 Prüfung von Wasser nach DIN 4030 je nach Aufwand 80 bis 1 800
 
2. Zuschlag
2.1 Prüfung von Zuschlag mit dichtem Gefüge nach DIN 4226 je nach Korngruppe und Aufwand 140 bis 3 700
2.2 Prüfung von Zuschlag mit porigem Gefüge nach DIN 4226 je nach Korngruppe und Aufwand 140 bis 4 200
2.3 Prüfung von Zuschlag mit dichtem Gefüge nach TP Min-StB je nach Korngruppe und Aufwand 140 bis 4 700
 
3. Mörtel
3.1 Prüfung von Mauermörtel nach DIN 1053, Teil 1 je nach Aufwand 100 bis 6 000
3.2 Prüfung von Einpreßmörtel für Spannbeton nach DIN 4227, Teil 5 je nach Aufwand 120 bis 7 200
 
4. Beton
4.1 Prüfung des Frischbetons nach DIN 1048, Teil 1 und DIN 52171 je nach Aufwand 50 bis 650
4.2 Prüfung der Festbetoneigenschaften an gesondert hergestellten Prüfkörpern nach DIN 1048, Teil 5 je nach Aufwand 50 bis 2 200
 
5. Unbewehrte Betonwaren und -fertigteile 200 bis 2 800
 
6. Bewehrte Betonfertigteile nach Zeitaufwand
 
7. Natursteine und künstliche Steine (außer Beton und Keramik)  
7.1 Prüfung von Naturstein nach DIN 52101 bis DIN 52112 je nach Aufwand 60 bis 9 300
7.2 Prüfung von Kalksandsteinen nach DIN 106 je Stein und nach Aufwand 50 bis 1 000
 
8. Keramische Erzeugnisse  
8.1 Prüfung von Mauerziegeln nach DIN 105 je Sorte und je nach Aufwand 50 bis 5 100
8.2 Prüfung von Deckenziegeln nach DIN 4159 beziehungsweise DIN 4160 je nach Aufwand 50 bis 1 400
8.3 Prüfung von Steinzeugrohren nach DIN 1230 (am ganzen Rohr) je nach Nennweite und Aufwand 100 bis 3 000
8.4 Prüfung von Fliesen oder Spaltplatten nach DIN 18155 oder DIN 18166 je nach Aufwand 90 bis 6 500
8.5 Prüfung von Dachziegeln 80 bis 4 000
 
9. Bauplatten und Faserbaustoffe
9.1 Prüfung von Holzwolleleichtbauplatten und Mehrschicht-Leichtbauplatten nach DIN 1101 je nach Aufwand 100 bis 4 200
9.2 Prüfung von leichten Mehrschichtelementen (Stützkernelemente) je nach Aufwand 100 bis 5 800
9.3 Prüfung von ebenen Faserzementplatten oder Faserzementwelltafeln je nach Aufwand 100 bis 4 000
 
10. Erzeugnisse des bituminösen Bautenschutzes und Straßenbaubindemitteln
10.1. Prüfung von Bitumen je nach Aufwand 50 bis 4 700
10.2 Prüfung von Dachbahnen je nach Aufwand 50 bis 1 900
 
11. Schweißtechnik
11.1 Erstprüfung zur Erlangung des Großen Schweißeignungsnachweises
  – vorwiegend ruhend DIN 18800, Teil 7 3 000 bis 4 300
  – nicht vorwiegend ruhend, zum Beispiel DIN 15018 3 500 bis 4 800
  – DS 804 4 300 bis 5 300
11.2 Wiederholungsprüfung zum Großen Schweißeignungsnachweis
  – vorwiegend ruhend nach DIN 18800, Teil 7 1 700 bis 2 800
  – vorwiegend nicht ruhend, zum Beispiel DIN 15018 2 300 bis 3 500
  – DS 804 3 000 bis 4 500
11.3 Erstprüfung zur Erlangung des Kleinen Schweißeignungsnachweises nach DIN 18800, Teil 7, Abs. 6.3 1 030 bis 2 000
11.4 Wiederholungsprüfung zum Kleinen Schweißeignungsnachweis nach DIN 18800, Teil 7, Abs. 6.3 825 bis 1 500
11.5 Erstprüfung zum Eignungsnachweis zum Schweißen von Betonstahl nach DIN 4099 1 025 bis 2 000
11.6 Wiederholungsprüfung zum Eignungsnachweis zum Schweißen von Betonstahl nach DIN 4099 825 bis 1 500
11.7 Erweiterungsstufe je Verfahren zum Schweißen von Betonstahl 350 bis  600
11.8 Anerkennung einer weiteren Schweißaufsichtsperson 150 bis  300
 
12. Baulicher Brandschutz
12.1 Baustoffe
12.1.1 Vollständige Brandprüfung an Baustoffen nach DIN 4102, Teil 1, Klasse B2 je nach Aufwand 500 bis 1 400
12.1.2 Vollständige Brandprüfung an Baustoffen nach DIN 4102, Teil 1, Klasse B1 je nach Aufwand 800 bis 4 500
12.1.3 Vollständige Brandprüfung an Baustoffen nach DIN 4102, Teil 1, Klasse A1 je nach Aufwand 1 200 bis 2 600
12.1.4 Entzündungstemperatur mit und ohne Fremdzündung nach DIN 54836 1 200 bis 1 500
12.1.5 Vollständige Brandprüfung an Baustoffen nach DIN 53438, Teil 2 oder 3 je nach Aufwand 500 bis 1 000
12.1.6 Prüfung eines dämmschichtbildenden Feuerschutzmittels für Holz nach DIN 4102, Teil 1, Klasse B1 einschließlich Trägermaterial und Behandlung je nach Aufwand 3 200 bis 8 800
12.2 Bauteile
12.2.1 Dachprüfungen, 2 Neigungen 1 500 bis 2 000
12.2.2 Dachprüfungen, 1 Neigung 1 250 bis 1 500
12.2.3 Unbelastete Wand/Verglasung
PZ (Prüfzeugnis)
6 000 bis 9 000
12.2.4 Unbelastete Wand/Verglasung
KB (Kurzbericht)
3 500 bis 5 000
12.2.5 Unbelastete Wand/Verglasung
ZV (Zusatzversuch)
2 000 bis 3 000
12.2.6 1flügelige Tür PZ 7 000 bis 9 000
12.2.7 1flügelige Tür KB 3 500 bis 5 000
12.2.8 1flügelige Tür ZV 2 500 bis 3 500
12.2.9 2flügelige Tür PZ 7 500 bis 9 500
12.2.10 2flügelige Tür KB 4 000 bis 5 500
12.2.11 2flügelige Tür ZV 2 500 bis 4 000
12.2.12 Tür in Trennwand PZ 7 000 bis 10 000
12.2.13 Tür in Trennwand KB 4 000 bis 5 500
12.2.14 Tür in Trennwand ZV 2 800 bis 4 000
12.2.15 Mineralfaserplatten (Minfaplatten)
Kleinbrandversuch
2 800 bis 4 000
1 200 bis 2 000
12.2.16 Bauteilausschnitt Kleinbrandversuch 800 bis 3 000
12.2.17 Kabeldurchführung in Trennwand PZ 7 800 bis 9 000
12.2.18 Kabeldurchführung in Trennwand KB 4 000 bis 5 000
12.2.19 Kabeldurchführung in Trennwand ZV 2 700 bis 3 500
12.3 Feuerlöschgeräte
12.3.1 Tragbare DIN-EN-Feuerlöscher 2 000 bis 5 000
12.3.2 Sonderlöscher 2 000 bis 5 000
12.3.3 Fahrbare Löschgeräte ohne eigenen Kraftantrieb 2 000 bis 5 000
12.3.4 Ortsfeste Feuerlöschanlagen 2 000 bis 6 500
12.3.5 Feuerlöschmittel 2 000 bis 6 500
 
13. Werkstoffprüfung
13.1 Schweißverbindungen von Betonstahl
13.1.1 Arbeitsprüfung geschweißter Endverankerungen nach DIN 4099 (3 Zugversuche) je nach Aufwand 100 bis 1 500
13.1.2 Arbeitsprüfung von Kreuzungsstößen nach DIN 4099 (2 Zugversuche und 2 Biegeversuch) je nach Aufwand 100 bis 1 100
13.1.3 Arbeitsprüfung geschweißter Laschen- oder Übergreifungsstöße nach DIN 4099 (1 Zugversuch) je nach Aufwand 160 bis 350
13.1.4 Prüfung von Widerstandspunktschweißungen nach DIN 4034 (3 Zugversuche, 3 Biegeversuche, 3 x Prüfung der Oberflächengestalt) je nach Aufwand 400 bis 900
13.1.5 Dauerschwingversuch an widerstandsgeschweißtem Betonstahl nach DIN 4035 je nach Aufwand 160 bis 400
13.2 Stahl
13.2.1 Zugversuch an Betonstahl, Spannstahl, Seildrähten, Spannstahllitzen je nach Durchmesser und Aufwand 80 bis 600
13.2.2 Dauerschwingversuche an Betonstahl, Betonstahlmatten, Spannstahl, Seildrähten, Spanndrahtlitzen, Stäben je nach Durchmesser und Aufwand 160 bis 2 400
13.2.3 Bestimmung weiterer Werkstoffkennwerte an Metallen 50 bis 6 000
 
14. Untersuchung von Werkstoffprüfmaschinen*
14.1 Zug- und Druckprüfmaschinen nach DIN 51300 und DIN 51302
14.1.1 Zug- und Druckprüfmaschinen bis 600 kN 600 bis 2 500
14.1.2 Zug- und Druckprüfmaschinen bis 1000 kN 700 bis 3 000
14.1.3 Zug- und Druckprüfmaschinen bis 5000 kN 800 bis 3 500
14.2 Härteprüfmaschinen nach DIN 51304 und DIN 51305 600 bis 1 500
14.3 Pendelschlagwerke nach DIN 51306 600 bis 1 500
 
15. Recyclingmaterialien 140 bis 5 500
*
abhängig von der Anzahl der Meßbereiche bzw. Laststufen berechnet mit einem Stundensatz von 120 DM/Std.