Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsministerien der Justiz, des Innern,
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie sowie für Kultus
zur Änderung der VwV Diversion

Vom 29. September 2001

I.

Ziffer II der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie sowie für Kultus zur Förderung der Diversion bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten (VwV Diversion) vom 27. August 1999 (SächsABl. S. 823) wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 3 Buchst. c Doppelbuchst. aa wird die Angabe „50 DM“ durch die Angabe „25 EUR“ ersetzt.
  2. In Nummer 3 Buchst. c Doppelbuchst. bb wird die Angabe „200 DM“ durch die Angabe „100 EUR“ ersetzt.
  3. In Nummer 4 Buchst. b Doppelbuchst. aa wird die Angabe „500 DM“ durch die Angabe „250 EUR“ ersetzt.
  4. In Nummer 4 Buchst. b Doppelbuchst. dd wird die Angabe „250 DM“ durch die Angabe „125 EUR“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 29. September 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Der Staatsminister für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler

Änderungsvorschriften