Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Zuständigkeit für die Landesjustizkasse Chemnitz

Vom 16. Oktober 2001

I.

Die Landesjustizkasse Chemnitz ist Teil des Oberlandesgerichts Dresden und untersteht unmittelbar dem Präsidenten.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Errichtung einer Landesjustizkasse vom 19. November 1991 (SächsABl. Nr. 42 S. 6), geändert und verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 1996 (SächsJMBl. S. 142), außer Kraft.

Dresden, den 16. Oktober 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe