Verwaltungsvorschrift
des Sächsisches Staatsministerium des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes

Vom 16. Januar 2002

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes vom 22. April 1993 (SächsABl. S. 682, 884), geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes vom 18. Juli 1997 (SächsABl. S. 964) wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „drei Millionen DM“ durch die Angabe „eineinhalb Millionen EUR“ und die Angabe „zwei Millionen DM“ durch die Angabe „eine Million EUR“ ersetzt.
  2. In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „fünf Millionen DM“ durch die Angabe „zweieinhalb Millionen EUR“ ersetzt.
  3. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „zehn Millionen DM“ durch die Angabe „fünf Millionen EUR“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 16. Januar 2002

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht