Gemeinsamer Erlass
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landesentwicklung
Richtlinien für Rohrleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten

Vom 20. Januar 1994

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Bekanntmachung vom 2. Februar 1982 die Neufassung der „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten – RFF“ , zugleich TRbF 301, im Bundesarbeitsblatt 1982 Heft 4 S. 93 und mit Bekanntmachung vom 11. Juli 1982 eine neue „Richtlinie für Verbindungsleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten RVF“ , zugleich TRbF 302, im Bundesarbeitsblatt 1982 Heft 9 S. 78 bekanntgemacht.

Die beiden Richlinien werden hiermit für den Freistaat Sachsen eingeführt und bekanntgemacht.
Von einem Abdruck der umfangreichen Richlinientexte wird abgesehen, da das Bundesarbeitsblatt den Betreffenden zugänglich ist.
Die Richtlinien gelten für den Bau, den Betrieb und die Änderung der in ihnen genannten Anlagen, die behördliche Aufsicht im Sinne des Gewerbe-, Berg- und Wasserrechts und für die Prüfungen durch die dafür besellten Sachverständigen.
Die Richtlinien gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik im Sinne des § 4 Abs. 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten vom 27. Februar 1980 (BGBl. I S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 9 Nr. 7 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564).

Dresden den, 20. Jauar 1994

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Neufischer
Abteilungsleiter

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landesentwicklung
Dr. Jeschke
Abteilungsleiter