Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Verwendung des Wappens des Freistaates Sachsen
Vom 5. August 1992
[Geändert durch VwV vom 28. November 1997 (SächsABl. S. 1260)]
Zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Sachsen vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 383) sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung des Staatswappens vom 14. Februar 1995 (SächsGVBl. S. 98) wird bestimmt:
Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen dem Staatsministerium der Justiz nachgeordneten Behörden, die Gerichtsvollzieher und Notare des Freistaates Sachsen sowie die Ländernotare und die Notarkammer Sachsen verwenden das Wappen des Freistaates Sachsen in der aus der Anlage ersichtlichen Form.
Dresden, den 5. August 1992
Der Staatsminister der Justiz
In Vertretung
Klaus Hardraht
Staatssekretär
Anlage