Historische Fassung war gültig vom 24.06.1998 bis 31.07.2008

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen

Vom 6. Mai 1998

Aufgrund von § 1 Abs. 1 und 3 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 380) wird verordnet:

§ 1

(1) Die Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau mit Sitz in Chemnitz umfaßt das Gebiet des Regierungsbezirks Chemnitz.

(2) Die Industrie- und Handelskammer Dresden mit Sitz in Dresden umfaßt das Gebiet des Regierungsbezirks Dresden.

(3) Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig mit Sitz in Leipzig umfaßt das Gebiet des Regierungsbezirks Leipzig.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 16. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 460) außer Kraft.

Dresden, den 6. Mai 1998

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer