Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aus dem Jahr 1994

Az.: 12-0500.10/29

Vom 22. November 1999

1.
Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVWVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) verlängert.
 
a)
Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen zur weiteren Arbeit der kommunalen Medienstellen (ABl.SMK 2/1994)
 
b)
Verwaltungsvorschrift über die Vergütung bei den Dienstprüfungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (ABl.SMK 3/1994)
 
c)
Verwaltungsvorschrift zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen (VBPOII-BS) (ABl.SMK 11/1994)
 
d)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Berufsschulunterricht der Teilnehmer an Grundausbildungslehrgängen und Förderungslehrgängen (ABl.SMK 6/1994)
 
e)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Anpassungsfortbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ (ABl.SMK 13/1994)
 
f)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Nachweis von Kenntnissen in Latein als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung in den Fächern Englisch, Französisch und Geschichte (Gymnasium und berufsbildenden Schulen) (ABl.SMK 9/1994)
 
g)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausfertigung von Urkunden und Bescheinigungen in Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14. Juni 1991 (ABl.SMK 18/1994)
 
h)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Tätigkeit der pädagogischen Leiter von Medienstellen der Kreise und Kreisfreien Städte (ABl.SMK 19/1994)
 
i)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Arbeit in den Vorbereitungsklassen an Grundschulen (ABl.SMK 6/1994)
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 1999 in Kraft.

Dresden, den 22. November 1999

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Görlich
Ministerialdirigent