Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aus dem Jahr 1994
Az.: 12-0500.10/29
Vom 22. November 1999
- 1.
- Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVWVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) verlängert.
- a)
- Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen zur weiteren Arbeit der kommunalen Medienstellen (ABl.SMK 2/1994)
- b)
- Verwaltungsvorschrift über die Vergütung bei den Dienstprüfungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (ABl.SMK 3/1994)
- c)
- Verwaltungsvorschrift zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen (VBPOII-BS) (ABl.SMK 11/1994)
- d)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Berufsschulunterricht der Teilnehmer an Grundausbildungslehrgängen und Förderungslehrgängen (ABl.SMK 6/1994)
- e)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Anpassungsfortbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ (ABl.SMK 13/1994)
- f)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Nachweis von Kenntnissen in Latein als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung in den Fächern Englisch, Französisch und Geschichte (Gymnasium und berufsbildenden Schulen) (ABl.SMK 9/1994)
- g)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausfertigung von Urkunden und Bescheinigungen in Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14. Juni 1991 (ABl.SMK 18/1994)
- h)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Tätigkeit der pädagogischen Leiter von Medienstellen der Kreise und Kreisfreien Städte (ABl.SMK 19/1994)
- i)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Arbeit in den Vorbereitungsklassen an Grundschulen (ABl.SMK 6/1994)
- 2.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 1999 in Kraft.
Dresden, den 22. November 1999
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Görlich
Ministerialdirigent