Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Euro-bedingten Änderung der VwV-Beiratsentschädigung

Az.: 16-P 1724-3/1-50599

Vom 21. September 2001

I.
Änderung der einzelnen Vorschriften

Auf Grund von § 5 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung –  SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), wird die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV-Beiratsentschädigung) vom 14. März 1997 (SächsABl. S. 417), wie folgt geändert:

  1. In Nummer 2.1 wird die Angabe „vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 105)“ gestrichen.
  2. In Nummer 3.2 Satz 1 wird die Angabe „35 DM“ durch die Angabe „17,90 EUR“ und die Angabe „50 DM“ durch die Angabe „25,56 EUR“ ersetzt.

II.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 21. September 2001

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Heffter
Ministerialdirigent