Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Führung der Strafverfolgungsstatistik
(VwV StVerfSt)

Vom 19. Dezember 2001

I.    Allgemeines

Im Freistaat Sachsen wird die Strafverfolgungsstatistik geführt. Sie gibt einen Überblick über die Tätigkeit der Strafgerichte und die Entwicklung der Strafverfolgung. Die Strafverfolgungsstatistik dient damit als Erkenntnisquelle für Gesetzgebung und Verwaltung.

II.    Zuständigkeit für die Erfassung

Die statistische Erfassung ist von den Staatsanwaltschaften vorzunehmen. In Strafsachen, in denen das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat, ist die Staatsanwaltschaft Dresden zuständig.

III.    Durchführung der Erfassung

1.    Erfassung der Daten

Die Daten der Strafverfolgungsstatistik werden von der Geschäftsstelle entsprechend der Ausfüllanleitung und unter Einsatz des dafür vorgesehenen EDV-Programms elektronisch erfasst. Die Erfassung hat zeitnah nach Rechtskraft des Urteils, des Strafbefehls oder nach sonstiger endgültiger Erledigung des Verfahrens durch das Gericht zu erfolgen. Die Behördenvorstände stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die Daten der Strafverfolgungsstatistik vollständig, richtig und rechtzeitig erhoben werden.

2.    Weiterleitung der Daten

Die Daten der Strafverfolgungsstatistik sind monatlich jeweils bis zum 15. des folgenden Monats in elektronischer Form von den Staatsanwaltschaften unmittelbar an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen zu übermitteln. Das EDV-Programm erstellt für das Statistische Landesamt einen Datensatz nach einer definierten Schnittstellenbeschreibung. Rückfragen des Statistischen Landesamtes sind umgehend zu beantworten.

IV.    In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung der Strafverfolgungsstatistik (VwV StVerfSt) vom 20. Dezember 1991 (SächsABl. 1992 S. 35), zuletzt geändert und verlängert durch Ziffer I Nr. 2 Buchst. o der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 1996 (SächsJMBl. S. 142, 143), außer Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

Änderungsvorschriften