Gesetz
zu dem Staatsvertrag
zwischen dem Land Brandenburg
und dem Freistaat Sachsen
über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 9. Dezember 1998

Der Sächsische Landtag hat am 12. November 1998 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 21. April 1998 in Dresden und am 15. Mai 1998 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 9. Dezember 1998

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Änderungsvorschriften