Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs
im Gebiet des Vogtlandkreises und der Kreisfreien Stadt Plauen
auf den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland

Vom 30. Oktober 1998

Aufgrund von § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, ber. S. 449) wird auf Antrag des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:

§ 1

Der Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Vogtlandkreises und der Kreisfreien Stadt Plauen wird von der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG ausgenommen und auf den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Mai 1998 in Kraft.

Dresden, den 30. Oktober 1998

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer