Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Inkraftsetzung und Änderung der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung medienpädagogischer Innovationen im Unterricht und in der außerunterrichtlichen Arbeit an sächsischen Schulen“

AZ: 21-6534/405/9

Vom 25. Februar 1999

I.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung medienpädagogischer Innovationen im Unterricht und in der außerunterrichtlichen Arbeit an sächsischen Schulen vom 4. Mai 1998 (SächsABl. S. 382) wird neu in Kraft gesetzt und wie folgt geändert:

1.
Nummer 7.1 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Anträge für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie sind spätestens bis zum 31. Juli des betreffenden Haushaltsjahres zu stellen.“
2.
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird das Wort „Bekanntmachung“ durch das Wort „Veröffentlichung“. ersetzt
 
b)
Satz 2 wird gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 25. Februar 1999

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler