Historische Fassung war gültig vom 29.04.2005 bis 27.04.2007

Verordnung
des Regierungspräsidiums Dresden
über die Festlegung des Planungsgebietes „S 177 – Ausbau nördlich Pirna“ zur Sicherung der Planung für das Straßenbauvorhaben Ausbau der Staatsstraße S 177 nördlich Pirna

Vom 22. März 2005

Aufgrund des § 37 Abs. 1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200, 225) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „S 177 – Ausbau nördlich Pirna“ wird ein Planungsgebiet in Gebieten der Stadt Pirna, der Landeshauptstadt Dresden und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach festgelegt. Das Planungsgebiet wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 343 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt


Planungsgebiet
Punkt-Nummer Beschreibung der Punktlage und des Polygonverlaufes bis zum nächsten Punkt Gemarkung
Punkt-
Nummer 
Beschreibung der Punktlage und des Polygonverlaufes bis zum nächsten Punkt Gemarkung

  1 Anfang des Polygonzuges, gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 447/7, 447/2 und 447/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 447/7 und 447/2 zu Großgraupa
  2 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 447/7 und 447/2, circa 20 m nordwestlich des Punktes 1, das Flurstück 447/2 geradlinig querend zu Großgraupa
  3 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 447/2 und 447/1, circa 20 m nordwestlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 447/2, 447/1, 447/3 und 444/2, das Flurstück 444/1 geradlinig querend zu Großgraupa
  4 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 444/1, 440/3 und 439/5, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 440/3 und 439/5 zu Großgraupa
  5 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 440/3, 439/5, 439/4 und 440/5, das Flurstück 440/5 geradlinig querend zu Großgraupa
  6 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 440/5 und 440/4, circa 98 m nordöstlich vom Punkt 5 entfernt, das Flurstück 440/4 geradlinig querend zu Großgraupa
  7 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 440/4 und 440/2, circa 30 m nordöstlich vom Punkt 6 entfernt, das Flurstück 440/2 geradlinig querend zu Großgraupa
  8 Punkt circa 20 m nordöstlich vom Punkt 7 entfernt, nördlich im Abstand von circa 20 m parallel entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 440/4 und 440/2 zu Großgraupa
  9 Punkt circa 40 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 440/4, 439/2, 440/2 und 439/1 entfernt, circa 7 m in südöstlicher Richtung zu Großgraupa
  9a Punkt circa 8 m südöstlich von Punkt 9 entfernt, nördlich im Abstand von circa 40 m entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 440/2 und 439/1 zu  
 10 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 440/2 und 151, circa 45 m von dem gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 439/1, 146, 440/2 und 151 entfernt, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 440/2 und 151 zu Vorderjessen/
Großgraupa
 11 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 440/2, 151 und 143, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 151 und 143 zu Vorderjessen/
Großgraupa
 12 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 151 und 143, circa 135 m östlich von Punkt 11 entfernt, das Flurstück 143 geradlinig querend zu Vorderjessen
 13 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 143 und 144 , circa 86 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 143, 144 und 151 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 144 und 143 zu Vorderjessen
 14 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 143, 144 und 95, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 144 und 95 zu Vorderjessen
 15 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 144, 416 und 95, das Flurstück 416 geradlinig querend zu Großgraupa/
Vorderjessen
 16 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 416 und 402, circa 115 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 416, 402 und 405 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416 und 402 zu Großgraupa
 17 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 402, 403 und 416, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 403 und 416 zu Großgraupa
 18 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 403, 416 und 404, das Flurstück 404 geradlinig querend zu Großgraupa
 19 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 404 und 93a, circa 80 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 93a, 404, 405 und 286/3 entfernt, das Flurstück 93a geradlinig querend zu Großgraupa/
Bonnewitz
 20 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 93a und 91, circa 50 m nordöstlich vom Punkt 19 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 91 und 93a zu Bonnewitz
 21 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 91, 93a und 88/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 91 und 88/1 zu Bonnewitz
 22 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 88/1, 91 und 90, weiter entlang der  Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 90 und 88/1 zu Bonnewitz
 23 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 90, 88/1 und 57b, weiter entlang der  Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 57b und 88/1 zu Bonnewitz
 24 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 57b, 88/1 und 87c, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 57b und 87c zu Bonnewitz
 25 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 87c, 58 und 57b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58 und 87c zu Bonnewitz
 26 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 58, 87c und 59, das Flurstück 87c
geradlinig querend zu
Bonnewitz
 27 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 87c und 87a, circa 73 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 87c, 87a und
88/1, das Flurstück 87a geradlinig querend zu
Bonnewitz
 28 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 87a und 87i, circa 73 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 87a, 87i und 88/1, das Flurstück 87i geradlinig querend zu Bonnewitz
 29 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 87i, 87/4 und 87/5, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 87/4 und 87/5 zu Bonnewitz
 30 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 87/4, 87/5 und 87g, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 87/5 und 87g zu Bonnewitz
 31 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 87/5, 87g und 278/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 87g und 278/1 zu Bonnewitz
 32 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 87g, 278/1 und 286/3, das Flurstück 286/3 geradlinig querend zu Bonnewitz
 33 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 108/5, 286/3 und 179/4, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 286/3 und 108/5 zu Bonnewitz
 34 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 108/5, 286/3 und 100, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 108/5 und 100 zu Bonnewitz
 35 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 108/5, 109a und 100, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 108/5 und 109a zu Bonnewitz
 36 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 109a, 108/5 und 179/4, das Flur-
stück 179/4 geradlinig querend zu
Bonnewitz
 37 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 179/4, 108/2 und 109b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 108/2 und 109b zu Bonnewitz
 38 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 108/2, 111/8 und 109b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 111/8 und 109b zu Bonnewitz
 39 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 109b, 111/8 und 104, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 111/8 und 104 zu Bonnewitz
 40 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 104, 111/8 und 130/22, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 111/8 und 130/22 zu Bonnewitz/
Liebethal
 41 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 111/8 und 130/22, circa 35 m nördlich vom Punkt 40 entfernt, das Flurstück 130/22 geradlinig querend zu Liebethal/
Bonnewitz
 42 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 130/22 und 140/1,
circa 90 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 130/22, 113 und 140/1 entfernt, das Flurstück 140/1 geradlinig querend zu
Liebethal
 43 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/3, 140/1 und 133b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/3 und 133b zu Bonnewitz/
Liebethal
 44 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/3, 133b und 297/5, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/5 und 133b zu Bonnewitz/
Liebethal
 45 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/5, 297/2 und 133b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/2 und 297/5 zu Bonnewitz/
Liebethal

 46

gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/2, 297/5 und 117/15, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/5 und 117/15 zu Bonnewitz/
Liebethal
 47 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/5, 297/6 und 117/15, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/6 und 117/15 zu Bonnewitz/
Liebethal
 48 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/6, 298 und 117/15, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298 und 117/15 zu Bonnewitz/
Liebethal
 49 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 117/4, 298 und 117/15, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298 und 117/15 zu Bonnewitz/
Liebethal
 50 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298 und 117/4, circa 35 m nördlich vom Punkt 49 entfernt, das Flurstück 117/4 geradlinig querend zu Bonnewitz/
Liebethal
 51 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/4 und 117/15, circa 40 m nördlich vom Punkt 49 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/4 und 117/15 zu Liebethal
 52 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/4 und 117/15, circa 105 m nordöstlich vom Punkt 49 entfernt, das Flurstück 117/15 geradlinig querend zu Liebethal
 53 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/15 und 117/9, circa 75 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 117/9, 117/15 und 139 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/9 und 117/15 zu Liebethal
 54 nördlichster gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 117/9, 117/15 und 139, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/15 und 139 zu Liebethal
 55 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/15 und 139, circa 27 m nördlich vom Punkt 54 entfernt, das Flurstück 139 geradlinig querend zu Liebethal
 56 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 139 und 65, circa 30 m nördlich vom Punkt 54 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 139 und 65 zu Liebethal
 57 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 139, 65 und 69/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 65 und 69/3 zu Liebethal
 58 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 65 und 69/3, circa 105 m östlich vom Punkt 57 entfernt, das Flurstück 69/3 geradlinig querend zu Liebethal
 59 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/4 und 69/3, circa 110 m nordöstlich vom Punkt 58 entfernt, das Flurstück 69/4 geradlinig querend zu Liebethal
 60 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/4 und 141/1, circa 50 m nordöstlich vom Punkt 59 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/4 und 141/1 zu Liebethal
 61 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 69/4, 141/1 und 69/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/3 und 141/1 zu Liebethal
 62 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 141/1 und 69/3, circa 2 m nördlich vom Punkt 61 entfernt, das Flurstück 141/1 geradlinig querend zu Liebethal
 63 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 141/1 und 150/2, circa 225 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 150/2, 585, 340/2 und 141/1 entfernt, das Flurstück 150/2 geradlinig querend zu Liebethal/
Bonnewitz
 64 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 150/2, 151a und 152/8, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 151a und 152/8 zu Bonnewitz
 65 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 151a und 152/8, circa 25 m nördlich vom Punkt 64 entfernt, das Flurstück 152/8 geradlinig querend zu Bonnewitz
 66 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 152/8 und 286/3, circa 28 m nordwestlich vom Punkt 65 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 286/3 und 152/8 zu Bonnewitz
 67 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 286/3, 152/8 und 152/7, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 286/3 und 152/7 zu Bonnewitz
 68 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 286/3 und 152/7, circa 25 m nordwestlich vom Punkt 67 entfernt, das Flurstück 152/7 geradlinig querend zu Bonnewitz
 69 Punkt auf der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 152/7 und 340/2, circa 52 m nordöstlich vom Punkt 68 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 152/7 und 340/2 zu Wünschendorf/
Bonnewitz
 70 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 152/7, 340/2 und 152/4, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 340/2 und 152/4 zu Wünschendorf/
Bonnewitz
 71 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 152/4, 340/2 und 152/5, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 340/2 und 152/5 zu Wünschendorf/
Bonnewitz
 72 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 152/5, 340/2 und 152/6, das Flurstück 340/2 geradlinig querend zu Wünschendorf/
Bonnewitz
 73 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 330/3, 340/2 und 338/1, das Flurstück 330/3 geradlinig querend zu Wünschendorf
 74 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 330/3 und 329/1, circa 70 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 330/4, 329/1 und 330/3 entfernt, das Flurstück 329/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
 75 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 329/1 und 323/1, circa 65 m nordwestlich vom Punkt 74 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 323/1 und 329/1 zu Wünschendorf
 76 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 329/1, 323/1 und 580/1, das Flurstück 580/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
 77 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 580/1, 324/1 und 326/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 324/1 und 326/1 zu Wünschendorf
 78 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 326/1 und 324/1, circa 40 m westlich vom Punkt 77 entfernt, das Flurstück 324/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
 79 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 324/1 und 311/2, circa 115 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 324/1, 580/1 und 311/2 entfernt, das Flurstück 311/2 geradlinig querend zu Wünschendorf
 80 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 308/2 und 311/2, circa 70 m nordwestlich von Punkt 79 entfernt, das Flurstück 308/2 geradlinig querend zu Wünschendorf
 81 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 308/2 und 302/2, circa 180 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 308/2, 309/3 und 302/2 entfernt, das Flurstück 302/2 geradlinig querend zu Wünschendorf
 82 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 300 und 302/2, circa 155 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 300, 302/2 und 579/3 entfernt, das Flurstück 300 geradlinig querend zu Wünschendorf
 83 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 300 und 385, circa 145 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 300, 385 und 579/3 entfernt, das Flurstück 385 geradlinig querend zu Wünschendorf
 84 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 385 und 386a, circa 130 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 385, 386a und
579/3 entfernt, das Flurstück 386a geradlinig querend zu
Wünschendorf
 85 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 390 und 386a, circa 145 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 386a, 390 und
579/3 entfernt, das Flurstück 390 geradlinig querend zu
Wünschendorf
 86 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 390 und 411/1, circa 125 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 390, 411/1 und 579/3, das Flurstück 411/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
 87 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 411/1 und 579/3, circa 130 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 411/1, 579/3 und 390, das Flurstück 579/3 geradlinig querend zu Wünschendorf
 88 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 579/3 und 411/2, circa 130 m westlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 579/3, 411/3, 406 und 411/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 411/2 und 579/3 zu Wünschendorf
 89 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 579/3, 411/2 und 403b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 403b und 411/2 zu Wünschendorf
 90 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 403b, 411/2, 480 und 482, das Flurstück 480 geradlinig querend zu Wünschendorf
 91 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 480 und 462b, circa 58 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 480, 462b und 578/1 entfernt, das Flurstück 462b geradlinig querend zu Wünschendorf
 92 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 461b, 462b und 578/1, das Flurstück 578/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
 93 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 578/1, 463 und 455, das Flurstück 455 geradlinig querend zu Wünschendorf
 94 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 455, 432a und 435b, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 435b und 455 zu Wünschendorf
 95 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 435b, 455 und 438a, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 438a und 455 zu Wünschendorf
 96 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 438a, 455 und 441, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 441 und 455 zu Wünschendorf
 97 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 441, 455 und 443, das Flurstück 443 geradlinig querend zu Wünschendorf
 98 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 443 und 445/1, circa 40 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 443, 445/1 und 455 entfernt, das Flurstück 445/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
 99 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 445/1 und 447, circa 45 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 445/1, 447 und 454 entfernt, das Flurstück 447 geradlinig querend zu Wünschendorf
100 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 576 und 447, circa 60 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 447, 576 und 454 entfernt, das Flurstück 576 geradlinig querend zu Wünschendorf
101 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 576 und 450, circa 110 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 450, 576 und 470 entfernt, das Flurstück 450 geradlinig querend zu Wünschendorf
102 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450 und 530, circa 50 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 450, 530 und 470 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450 und 530 zu Wünschendorf
103 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450 und 530, circa 6 m östlich vom Punkt 102 entfernt, das Flurstück 530 geradlinig querend zu Wünschendorf
104 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 577/4 und 530, circa 10 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 530, 577/4 und 543a entfernt, das Flurstück 577/4 geradlinig querend zu Wünschendorf
105 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 577/4 und 544, circa 95 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 544, 577/4 und 548 entfernt, das Flurstück 544 geradlinig querend zu Wünschendorf
106 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 545 und 544, circa 55 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 544, 545 und 548 entfernt, das Flurstück 545 geradlinig querend zu Wünschendorf
107 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 545 und 554, circa 30 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 545, 554 und 548 entfernt, das Flurstück 554 geradlinig querend zu Wünschendorf
108 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556a und 554, circa 75 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 545, 548 und 554 entfernt, das Flurstück 556a geradlinig querend zu Wünschendorf
109 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556a und 556b, circa 90 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 545, 554 und 548 entfernt, das Flurstück 556b geradlinig querend zu Wünschendorf
110 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556c und 556b, circa 108 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 545, 554 und 548 entfernt, das Flurstück 556c geradlinig querend zu Wünschendorf
111 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556c und 561, circa 128 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 545, 554 und 548 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556c und 561 zu Wünschendorf
112 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 563, 556c und 561, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 563 und 561 zu Wünschendorf
113 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 563, 561 und 565, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 561 und 565 zu Wünschendorf
114 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 561 und 565, circa 20 m östlich vom Punkt 113 entfernt, das Flurstück 565 geradlinig querend zu Wünschendorf
115 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 568 und 565, circa 55 m nordöstlich vom Punkt 113 entfernt, das Flurstück 568 geradlinig querend zu Wünschendorf
116 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 568 und 569, circa 30 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 569, 568 und 587/1 entfernt, das Flurstück 569 geradlinig querend zu Wünschendorf
117 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 587/1 und 569, circa 16 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 569, 587/1 und 568 entfernt, das Flurstück 587/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
118 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 587/1 und 570c, circa 52 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 70c, 566/1 und 587/1 entfernt, das Flurstück 570c geradlinig querend zu Wünschendorf
119 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 570e und 570c, circa 80 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 570c, 570e und 587 entfernt, das Flurstück 570e geradlinig querend zu Wünschendorf
120 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 570e, 244 und 238, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 244 und 238 zu Wünschendorf/
Eschdorf
121 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 238 und 244, circa 533 m nördlich vom Punkt 120 entfernt, das Flurstück 238 geradlinig querend zu Eschdorf
122 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 238 und 236, circa 240 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 238, 236 und 230/1 entfernt, das Flurstück 236 geradlinig querend zu Eschdorf
123 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 230/1 und 236, circa 240 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 238, 236 und 230/1 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 236 und 230/1 zu Eschdorf
124 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 230/1 und 236, circa 185 m nördlich vom Punkt 123 entfernt, das Flurstück 230/1 geradlinig querend zu Eschdorf
125 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 230/1 und 225/1, circa 125 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 225/1, 230/1 und 7/24 entfernt, das Flurstück 225/1 geradlinig querend zu Eschdorf
126 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 225/1 und 7/24, circa 150 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 225/1, 172/1 und
7/24 entfernt, das Flurstück 7/24 geradlinig querend zu
Eschdorf
128 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 7/24, 218/1 und 217/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 217/1 und 218/1 zu Eschdorf
129 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 217/1, 218/1, 207 und 708/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 217/1 und 708/1 zu Eschdorf
130 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 217/1, 173/1 und 708/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 173/1 und 708/1 zu Eschdorf
131 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 173/1, 174/5 und 708/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 173/1 und 174/5 zu Eschdorf
132 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 173/1, 174/5 und 7/24, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 7/24 und 174/5 zu Eschdorf
133 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 174/6, 174/5, 7/24 und 174/7, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 174/6 und 174/5 zu Eschdorf
134 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 174/6, 174/5 und 198/11, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 174/6 und 198/11 zu Eschdorf
135 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 174/6, 174/8 und 198/11, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 174/8 und 198/11 zu Eschdorf
136 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 174/8, 175/2 und 198/11, das Flurstück 198/11 geradlinig querend zu Eschdorf
137 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 198/11, 185/6, 175a und 185/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 175a und 185/3 zu Eschdorf
138 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 176, 175a und 185/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 176 und 185/3 zu Eschdorf
139 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 176, 177 und 185/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 177 und 185/3 zu Eschdorf
140 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 180, 177 und 185/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 180 und 185/3 zu Eschdorf
141 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 180, 181 und 185/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 181 und 185/3 zu Eschdorf
142 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 199/3, 181 und 185/3, das Flurstück 199/3 geradlinig querend zu Eschdorf
143 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 199/3, 159/5 und 680/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 159/5 und 680/1 zu Eschdorf
144 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 681c, 159/5 und 680/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 681c und 680/1 zu Eschdorf
145 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 681c, 681h und 680/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 681h und 680/1 zu Eschdorf
146 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 679, 681h und 680/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 681h und 679 zu Eschdorf
147 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 679, 681h und 157/6, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 157/6 und 679 zu Eschdorf
148 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 679, 157/5 und 157/6, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 157/6 und 157/5 zu Eschdorf
149 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 668/1, 668/2, 157/5 und 157/6, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 668/2 und 668/1 zu Eschdorf
150 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 668/1, 668/2 und 843, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 668/1 und 843 zu Eschdorf
151 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 843, 844 und 668/1, das Flurstück 843 geradlinig querend zu Eschdorf
152 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 843 und 648, circa 63 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 843, 844 und 648 entfernt, das Flurstück 648 geradlinig querend zu Eschdorf
153 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 639 und 648, circa 87 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 843, 844 und 648 entfernt, das Flurstück 639 geradlinig querend zu Eschdorf
154 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 639 und 631, circa 108 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 843, 844 und 648 entfernt, das Flurstück 631 geradlinig querend zu Eschdorf
155 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 620 und 631, circa 57 m nordwestlich vom Punkt 154 entfernt, das Flurstück 620 geradlinig querend zu Eschdorf
156 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 620 und 607, circa 60 m westlich vom Punkt 155 entfernt, das Flurstück 607 geradlinig querend zu Eschdorf
157 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 595/2 und 607, circa 45 m nordwestlich vom Punkt 156 entfernt, das Flurstück 595/2 geradlinig querend zu Eschdorf
158 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 595/2 und 579/1, circa 150 m westlich vom Punkt 157 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 579/1 und 595/2 zu Eschdorf
159 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 595/2 und 579/1, circa 40 m südwestlich vom Punkt 158 entfernt, das Flurstück 579/1 geradlinig querend zu Eschdorf
160 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 865 und 579/1, circa 8 m nordöstlich vom Punkt 161 entfernt, circa 62 m westlich vom Punkt 159 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 865 und 579/1 zu Eschdorf
161 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 864, 865 und 579/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 865 und 864 zu Eschdorf
162 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 864, 865 und 559a, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 864 und 559a zu Eschdorf
163 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 864, 560a und 559a, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 559a und 560a zu Eschdorf
164 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 559a und 560a, circa 30 m vom Punkt 163 in nordwestlicher Richtung entfernt, das Flurstück 559a geradlinig querend zu Eschdorf
165 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 559a und 549, circa 38 m westlich von Punkt 164 entfernt, das Flurstück 549 geradlinig querend zu Eschdorf
166 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 536 und 549, circa 75 m westlich von Punkt 165 entfernt, das Flurstück 536 geradlinig querend zu Eschdorf
167 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 536 und 524, circa 60 m nördlich von Punkt 166 entfernt, das Flurstück 524 geradlinig querend zu Eschdorf
168 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 524 und 511/1, circa 65 m nordwestlich von Punkt 167 entfernt, das Flurstück 511/1 geradlinig querend zu Eschdorf
169 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 511/1 und 491/1, circa 170 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 491/1 und 511/1 und 511/2 entfernt, das Flurstück 491/1 geradlinig querend zu Eschdorf
170 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 491/1 und 474/1, circa 145 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 491/1, 474/1 und 491/2 entfernt, das Flurstück 474/1 geradlinig querend zu Eschdorf
171 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 474/1, 451 und 450/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450/1 und 451 zu Eschdorf
172 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 450a, 451 und 450/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450a und 451 zu Eschdorf
173 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 450a, 451 und 450, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450 und 451 zu Eschdorf
174 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 450, 451 und 452, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 450 und 452 zu Eschdorf
175 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 450, 441 und 452, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 441 und 452 zu Eschdorf
176 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 717/1, 441 und 452, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 717/1 und 452 zu Eschdorf
177 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 452 und 717/1, circa 25 m nördlich vom Punkt 176 entfernt, das Flurstück 717/1 geradlinig querend zu Eschdorf
178 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 7/7 und 717/1, circa 16 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 452, 7/7 und 717/1 entfernt, das Flurstück 7/7 geradlinig querend zu Eschdorf
179 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 7/7 und 439/5, circa 130 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 7/7, 7/24 und
439/5 entfernt, das Flurstück 439/5 geradlinig querend zu
Eschdorf
180 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 439/5, 416/1, 416/2 und 416/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416/1 und 416/2 zu Eschdorf
181 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 410, 416/1 und 416/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416/1 und 410 zu Eschdorf
182 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 410, 416/1 und 416, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416 und 410 zu Eschdorf
183 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 410, 416b und 416, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416 und 416b zu Eschdorf
184 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 439/5, 416b und 416, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416 und 439/5 zu Eschdorf
185 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 416 und 439/5, circa 50 m südlich vom Punkt 184 entfernt, das Flurstück 439/5 geradlinig querend zu Eschdorf
186 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 439/5 und 7/7, circa 190 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 7/7, 439/5 und
439/6 entfernt, das Flurstück 7/7 geradlinig querend zu
Eschdorf
187 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 7/7, 730 und 732, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 732 und 730 zu Eschdorf
188 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 730 und 732, circa 80 m östlich vom Punkt 187 entfernt, das Flurstück 730 geradlinig querend zu Eschdorf
189 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 730 und 454/1, circa 75 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 730, 454/1 und 7/7 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 454/1 und 730 zu Eschdorf
190 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 730, 454/1 und 729, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 729 und 454/1 zu Eschdorf
191 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 728, 454/1 und 729, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 728 und 454/1 zu Eschdorf
192 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 728, 454/1 und 452, das Flurstück 728 geradlinig querend zu Eschdorf
193 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 728, 727 und 474/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 727 und 474/2 zu Eschdorf
194 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 453a, 727 und 474/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 453a und 474/2 zu Eschdorf
195 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 453a, 474/1 und 474/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 474/1 und 474/2 zu Eschdorf
196 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 491/1, 474/1 und 474/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 474/1 und 491/1 zu Eschdorf
197 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 474/1 und 491/1, circa 80 m südlich vom Punkt 196 entfernt, das Flurstück 491/1 geradlinig querend zu Eschdorf
198 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 491/1 und 511/1, circa 300 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 491/1, 511/2 und 511/1 entfernt, das Flurstück 511/1 geradlinig querend zu Eschdorf
199 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 511/1 und 524, circa 65 m südöstlich vom Punkt 198 entfernt, das Flurstück 524 geradlinig querend zu Eschdorf
200 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 524 und 536, circa 65 m südöstlich vom Punkt 199 entfernt, das Flurstück 536 geradlinig querend zu Eschdorf
201 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 536 und 549, circa 70 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 549, 565a und 561c entfernt, das Flurstück 549 geradlinig querend zu Eschdorf
202 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 549 und 561c, circa 20 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 549, 565a und 561c entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 561c und 549 zu Eschdorf
203 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 561c, 565a und 549, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 561c und 565a zu Eschdorf
204 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 561c, 565a und 865, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 565a und 865 zu Eschdorf
205 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 866, 565a und 865, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 866 und 865 zu Eschdorf
206 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke  866, 579/1 und 865, das Flur-
stück 579/1 geradlinig querend zu
Eschdorf
207 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 579/1 und 595/2, circa 62 m östlich von Punkt 206 entfernt, das Flurstück 595/2 geradlinig querend zu Eschdorf
208 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 607 und 595/2, circa 156 m östlich von Punkt 207 entfernt, das Flurstück 607 geradlinig querend zu Eschdorf
209 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 607 und 620, circa 55 m östlich von Punkt 208 entfernt, das Flurstück 620 geradlinig querend zu Eschdorf
210 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 620 und 631, circa 55 m von Punkt 209 entfernt, das Flurstück 631 geradlinig querend zu Eschdorf
211 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 639 und 631, circa 44 m südöstlich von Punkt 210 entfernt, das Flurstück 639 geradlinig querend zu Eschdorf
212 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 639 und 648, circa 40 m südöstlich von Punkt 211 entfernt, das Flurstück 648 geradlinig querend zu Eschdorf
213 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 844 und 648, circa 75 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 648, 844 und 845 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 648 und 844 zu Eschdorf
214 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 648, 844 und 845, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 844 und 845 zu Eschdorf
215 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 668/1, 844 und 845, das Flurstück 668/1 geradlinig querend zu Eschdorf
216 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 668/1 und 157/6, circa 240 m nordöstlich vom Punkt 149 entfernt, das Flurstück 157/6 geradlinig querend zu Eschdorf
217 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 157/6, 681d und 681e, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 157/6 und 681e zu Eschdorf
218 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 157/6, 681f und 681e, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 681f und 681e zu Eschdorf
219 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 682c, 681f und 681e, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 682c und 681e zu Eschdorf
220 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 682c, 159/5 und 681e, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 682c und 159/5 zu Eschdorf
221 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 682c, 159/5 und 159/6, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 159/6 und 682c zu Eschdorf
222 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 682c, 159/3 und 159/6, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 159/3 und 682c zu Eschdorf
223 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 682c, 159/3 und 159/4, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 159/3 und 159/4 zu Eschdorf
224 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 199/3, 159/3 und 159/4, das Flurstück 199/3 geradlinig querend zu Eschdorf
225 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 199/3, 184/4 und 188a, das Flurstück 184/4 geradlinig querend zu Eschdorf
226 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 184/4 und 185/6, circa 95 m südwestlich vom Punkt 225 entfernt, das Flurstück 185/6 geradlinig querend zu Eschdorf
227 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 185/6 und 198/11, circa 200 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 185/6, 185/3, 175a und 198/11 entfernt, das Flurstück 198/11 geradlinig querend zu Eschdorf
228 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 198/11, 708/1 und 174/4, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 174/4 und 708/1 zu Eschdorf
229 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 708/1 und 174/4, circa 15 m südlich von Punkt 228 entfernt, das Flurstück 708/1 geradlinig querend zu Eschdorf
230 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 708/1 und 711a, circa 70 m südöstlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 711a, 708/1 und 207 entfernt, das Flurstück 711a geradlinig querend zu Eschdorf
231 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 711 und 711a, circa 55 m südöstlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 711a, 711 und 207 entfernt, das Flurstück 711 geradlinig querend zu Eschdorf
232 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 711 und 201, circa 45 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 711, 207 und 201 entfernt, das Flurstück 201 geradlinig querend zu Eschdorf
233 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 201 und 202, circa 48 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 201, 202 und 207 entfernt, das Flurstück 202 geradlinig querend zu Eschdorf
234 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 202 und 204, circa 50 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 202, 207 und 204 entfernt, das Flurstück 204 geradlinig querend zu Eschdorf
235 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 204, 207 und 209, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 207 und 209 zu Eschdorf
236 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 210/1, 207 und 209, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 207 und 210/1 zu Eschdorf
237 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 210/1, 207 und 221/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 221/1 und 210/1 zu Eschdorf
238 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 221/1 und 210/1, circa 140 m südlich vom Punkt 237 entfernt, das Flurstück 210/1 geradlinig querend zu Eschdorf
239 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 210/1 und 212, circa 165 m nordwestlich vom Gemeinsamen Punkt der Flurstücke 212, 63/1 und 210/1 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 210/1 und 212 zu Eschdorf
240 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 212, 63/1 und 210/1, das Flurstück 63/1 geradlinig querend zu Eschdorf/
Wünschendorf
241 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 63/1, 64/1 und 580/1, das Flur-
stück 580/1 geradlinig querend zu
Wünschendorf
242 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 566/1, 570/1 und 580/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 566/1 und 570/1 zu Wünschendorf
243 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 566/1 und 570/1, circa 155 m südwestlich vom Punkt 242 entfernt, das Flurstück 566/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
244 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 566/1 und 587/1, circa 65 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 587/1, 565/1 und 566/1 entfernt, das Flurstück 587/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
245 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 568, 589 und 587/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 568 und 589 zu Wünschendorf
246 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 568, 589 und 565, das Flurstück 565 geradlinig querend zu Wünschendorf
247 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 565 und 561, circa 105 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 565, 561 und
587/1 entfernt, das Flurstück 561 geradlinig querend zu
Wünschendorf
248 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556c und 561, circa 165 m östlich vom Punkt 112 entfernt, das Flurstück 556c geradlinig querend zu Wünschendorf
249 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556c und 556b, circa 165 m südöstlich von Punkt 112 entfernt, das Flurstück 556b geradlinig querend zu Wünschendorf
250 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556a und 556b, circa 165 m südöstlich von Punkt 112 entfernt, das Flurstück 556a geradlinig querend zu Wünschendorf
251 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 556a und 554, circa 168 m südöstlich von Punkt 112 entfernt, das Flurstück 554 geradlinig querend zu Wünschendorf
252 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 548 und 554, circa 48 m westlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 554, 549 und 548, das Flurstück 548 geradlinig querend zu Wünschendorf
253 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 548 und 577/4, circa 35 m westlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 577/4, 549 und 548, das Flurstück 577/4 geradlinig querend zu Wünschendorf
254 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 543a und 577/4 , circa 135 m nordöstlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 577/4, 543a und 530, das Flurstück 543a geradlinig querend zu Wünschendorf
255 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 543a und 530, circa 110 m östlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 577/4, 543a und 530, das Flurstück 530 geradlinig querend zu Wünschendorf
256 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 530, 470 und 471, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 470 und 471 zu Wünschendorf
257 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 471, 470 und 576, das Flurstück 576 geradlinig querend zu Wünschendorf
258 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 463, 576 und 473, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 463 und 473 zu Wünschendorf
259 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 463 und 473, circa 120 m südlich vom Punkt 258 entfernt, das Flurstück 473 geradlinig querend zu Wünschendorf
260 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 473 und 486, circa 100 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 473, 486 und 490 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 473 und 486 zu Wünschendorf
261 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 473 und 486, circa 80 m südlich vom Punkt 260 entfernt, das Flurstück 486 geradlinig querend zu Wünschendorf
262 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 486, 484 und 495, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 484 und 495 zu Wünschendorf
263 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 484, 495 und 498, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 498 und 495 zu Wünschendorf
264 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 498, 495, 504b und 503 (503a/b), weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 498 und 503 (503a/b) zu Wünschendorf
265 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 498, 578/1 und 503 (503a/b), weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 578/1 und 503 (503a/b) zu Wünschendorf
266 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 503 (503a/b), 515 und 578/1, das Flurstück 578/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
267 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 516, 501 und 578/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 516 und 501 zu Wünschendorf
268 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 501 und 516, circa 60 m südlich vom Punkt 267 entfernt, das Flurstück 516 geradlinig querend zu Wünschendorf
269 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 516, 409 und 13, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 409 und 13 zu Wünschendorf
270 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 409, 13 und 411/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 411/3 und 409 zu Wünschendorf
271 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 409 und 411/3, circa 40 m südwestlich vom Punkt 270 entfernt, das Flurstück 411/3 geradlinig querend zu Wünschendorf
272 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 411/3, 388/1 und 387, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 388/1 und 387 zu Wünschendorf
273 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 387 und 388/1, circa 70 m südöstlich vom Punkt 272 entfernt, das Flurstück 388/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
274 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 388/1 und 386/1, circa 70 m südwestlich vom gemeinsamen Punkt der Flurstücke 386/1, 388/1 und
580/1 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 388/1 und 386/1 zu
Wünschendorf
275 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 386/1, 388/1 und 580/1, das Flurstück 580/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
276 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 580/1 und 2/1, circa 15 m nordwestlich vom gemeinsamen Punkt der Flurstücke 2/1, 580/1 und 296/4 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 580/1 und 2/1 zu Wünschendorf
277 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 2/1, 580/1 und 296/4, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 296/4 und 580/1 zu Wünschendorf
278 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 296/4, 580/1 und 296/3, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 580/1 und 296/3 zu Wünschendorf
279 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 296/3, 298/1 und 580/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298/1 und 580/1 zu Wünschendorf
280 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/1, 298/1 und 580/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/1 und 580/1 zu Wünschendorf
281 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/1, 299/1 und 580/1, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 299/1 und 580/1 zu Wünschendorf
282 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 299/1, 302/3 und 580/1, das Flurstück 302/3 geradlinig querend zu Wünschendorf
283 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 302/3, 306/2 und 306a, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 306a und 306/2 zu Wünschendorf
284 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 313, 306/2, 308 und 306a, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 308 und 313 zu Wünschendorf
285 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 313, 315 und 308, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 315 und 313 zu Wünschendorf
286 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 313, 315 und 321, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 321 und 315 zu Wünschendorf
287 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 321 und 315, circa 80 m östlich vom Punkt 286 entfernt, das Flurstück 321 geradlinig querend zu Wünschendorf
288 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 321 und 581/2, circa 220 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 321, 313 und 581/2 entfernt, das Flurstück 581/2 geradlinig querend zu Wünschendorf
289 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 581/2 und 329/1, circa 100 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 329/1, 581/2 und 323/1 entfernt, das Flurstück 329/1 geradlinig querend zu Wünschendorf
290 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 330/5 und 329/1, circa 95 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 329/1, 330/5 und
330/6 entfernt, das Flurstück 330/5 geradlinig querend zu
Wünschendorf
291 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 330/5, 340/2 und 363, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 363 und 340/2 zu Wünschendorf
292 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 360, 340/2 und 363, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 363 und 360 zu Wünschendorf
293 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 363 und 360, circa 60 m östlich vom Punkt 292 entfernt, das Flurstück 360 geradlinig querend zu Wünschendorf
294 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 356a und 360, circa 65 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 360, 340/2 und 356a entfernt, das Flurstück 356a geradlinig querend zu Wünschendorf
295 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 356a und 340/2, circa 115 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 360, 340/2 und 356a entfernt, das Flurstück 340/2 geradlinig querend zu Wünschendorf
296 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 340/2, 152/7 und 150/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 340/2 und 150/2 zu Wünschendorf/
Bonnewitz
297 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 585, 141/1, 150/2 und 358, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 141/1 und 358 zu Liebethal/
Bonnewitz
298 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 141/1, 69/3 und 358, das Flurstück 69/3 geradlinig querend zu Liebethal
299 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/3 und 65, circa 205 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 69/3, 65 und 139 entfernt, das Flurstück 65 geradlinig querend zu Liebethal
300 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 139 und 65, circa 150 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 139, 65 und 64/7 entfernt, das Flurstück 139 geradlinig querend zu Liebethal
301 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/15 und 139, circa 93 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 117/9, 139 und
117/15 entfernt, das Flurstück 117/15 geradlinig querend zu
Liebethal
302 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/15 und 117/13, circa 145 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 117/15,
117/14 und 117/13 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/13 und 117/15 zu
Liebethal
303 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 117/13 und 117/15, circa 80 m südwestlich vom Punkt 302 entfernt, das Flurstück 117/15 geradlinig querend zu Liebethal
304 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 117/15, 127/1 und 127/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 127/1 und 127/2 zu Liebethal
305 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 140/1, 127/1 und 127/2, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 127/1 und 140/1 zu Liebethal
306 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 140/1 und 127/1, circa 27 m nordwestlich vom Punkt 305 entfernt, das Flurstück 140/1 geradlinig querend zu Liebethal
307 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 140/1 und 130/22, circa 60 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 130/22, 129/5 und 140/1 entfernt, das Flurstück 130/22 geradlinig querend zu Liebethal
308 Punkt auf der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 104 und 130/22, circa 100 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 130/22, 111/8 und 104 entfernt, das Flurstück 104 geradlinig querend zu Liebethal/
Bonnewitz
309 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 104 und 179/2, circa 115 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 179/2, 105d und 104 entfernt, das Flurstück 179/2 geradlinig querend zu Bonnewitz
310 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 102 und 179/2, circa 115 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 179/2, 102 und 105b entfernt, das Flurstück 102 geradlinig querend zu Bonnewitz
311 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 102, 100 und 98, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 100 und 98 zu Bonnewitz
312 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 100 und 98, circa 110 m westlich vom Punkt 311 entfernt, das Flurstück 98 geradlinig querend zu Bonnewitz
313 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 98 und 98a, circa 75 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 98, 98a und 286/3 entfernt, das Flurstück 98a geradlinig querend zu Bonnewitz
314 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 98a und 99, circa 95 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 98a, 99 und 286/3 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 99 und 98a zu Bonnewitz
315 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 98a, 99 und 95, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 95 und 99 zu Bonnewitz
316 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 99 und 95, circa 80 m westlich vom Punkt 315 entfernt, das Flurstück 95 geradlinig querend zu Bonnewitz
317 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 95 und 94, circa 60 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 286/3, 95 und 94 entfernt, das Flurstück 94 geradlinig querend zu Bonnewitz
318 Punkt auf der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 94 und 406/2, circa 65 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 94, 95 und 406/2 entfernt, das Flurstück 406/2 geradlinig querend zu Bonnewitz/
Großgraupa
319 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 406/2 und 406/1, circa 80 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 406/2, 405 und 406/1 entfernt, das Flurstück 406/1 geradlinig querend zu Großgraupa
320 Punkt auf der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 406/1 und 82, circa 235 m nördlich vom gemeinsamen Punkt der Flurstücke 82, 406/1 und 85/1 entfernt, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 82 und 406/1 zu Großgraupa/
Hinterjessen
321 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 82, 406/1 und 85/1, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 406/1 und 85/1 zu Großgraupa/
Hinterjessen
322 Punkt auf der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 406/1 und 85/1, circa 75 m westlich vom Punkt 321 entfernt, das Flurstück 85/1 geradlinig querend zu Großgraupa/
Hinterjessen
323 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 158/1 und 85/1, circa 55 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 85/1, 158/1 und 406/1 entfernt, das Flurstück 158/1 geradlinig querend zu Hinterjessen
324 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 158/1, 103/19 und 103/17, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 103/17 und 103/19 zu Hinterjessen
325 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 103/17, 103/19 und 126, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 103/19 und 126 zu Hinterjessen
326 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 103/19, 126 und 401, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 401 und 126 zu Großgraupa/
Hinterjessen
327 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 126, 401, 405 und 126a, weiter entlang der Flurstücksgrenzen zwischen den Flurstücken 126 und 126a zu Hinterjessen/
Großgraupa
328 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 126, 121/9, 155 und 126a, das Flurstück 155 geradlinig querend zu Hinterjessen
329 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 155, 124/13 und 148, das Flurstück 148 geradlinig querend zu Hinterjessen
330 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 148, 405 und 147, weiter entlang der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 405 und 147 zu Großgraupa/
Vorderjessen
331 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 146, 405 und 147, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 146 und 147 zu Vorderjessen
332 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 146, 145 und 147, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 145 und 147 zu Vorderjessen
333 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 145 und 147, circa 20 m südlich vom Punkt 332 entfernt, das Flurstück 145 geradlinig querend zu Vorderjessen
334 Punkt auf der Flurstücks-/Gemarkungsgrenze zwischen den Flurstücken 145 und 436/2 entfernt, circa 20 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 145, 146, 439/1 und 436/2, das Flurstück 436/2 geradlinig querend zu Vorderjessen/
Großgraupa
335 Punkt im Flurstück 436/2, circa 20 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 439/1, 439/2, 436/4 und 436/2 entfernt, das Flurstück 436/2 geradlinig querend zu Großgraupa
336 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 436/4 und 436/2, circa 150 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 439/1, 439/2, 436/2 und 436/4 entfernt, das Flurstück 436/4 geradlinig querend zu Großgraupa
337 südlichster Punkt des Flurstückes 436/6, das Flurstück 436/4 geradlinig querend zu Großgraupa
338 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 436/5 und 436/4, circa 98 m östlich vom gemeinsamen Punkt der Flurstücke 436/5, 436/3 und 436/4 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 436/5 und 436/4 zu Großgraupa
339 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 436/5, 436/3 und 436/4, das Flurstück 436/3 geradlinig querend zu Großgraupa
340 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 436/3 und 444/3, circa 50 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 436/3, 444/3,
444/2 und 436/4 entfernt, das Flurstück 444/3 geradlinig querend zu
Großgraupa
341 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 444/3 und 447/4, circa 50 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 444/3, 447/4,
447/3 und 444/2 entfernt, das Flurstück 447/4 geradlinig querend zu
Großgraupa
342 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 447/5 und 447/4, circa 40 m südöstlich vom gemeinsamen Punkt der Flurstücke 447/5, 447/4 und 447/3 entfernt, weiter entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 447/5 und 447/4 zu Großgraupa
343 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 447/5, 447/4 und 447/3, das Flurstück 447/3 geradlinig querend zu Großgraupa
  1 Ende des Polygonzuges Großgraupa

(2) Auf die Festlegung des Planungsgebietes wird in der Stadt Pirna, in der Landeshauptstadt Dresden und in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hingewiesen. Das festgelegte Planungsgebiet und seine Grenzen sind aus dem Plan ersichtlich, der während der Dauer der Festlegung des Planungsgebietes bei der Stadt Pirna, der Landeshauptstadt Dresden und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach in der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung während der Dienststunden ausliegt.

§ 2

Vom Tage des In-Kraft-Tretens der Verordnung an dürfen auf den im Planungsgebiet liegenden Flächen wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Ausnahmen können nach § 37 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Form vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SächsStrG hiervon nicht berührt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt entsprechend § 37 Abs. 1 Satz 4 SächsStrG mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 833) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen ( SächsVwVfG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (SächsGVBl. S. 614) oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 VwVfG Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten.

Dresden, den 22. März 2005

Regierungspräsidium Dresden
Dr. Weiß
Regierungsvizepräsidentin