Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Qualifizierung arbeitsloser Frauen zu selbstständigen Kindertagespflegepersonen im Bereich der Kindertagesbetreuung“
Vom 14. Juli 2006
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II. Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen“ (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) „Qualifizierung arbeitsloser Frauen zu selbstständigen Kindertagespflegepersonen im Bereich der Kindertagesbetreuung“. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Bereich der Kindertagesbetreuung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) „Fortbildung von Tagesmüttern“ (Kallmeyer Verlag, ISBN 3-7800-5246-6). Die Qualifizierung schließt mit einem Leistungsnachweis und Abschlusskolloquium (Fachgespräch) ab. Die Teilnehmerinnen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat.
Diese Qualifizierung ist gemäß § 3 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO, SN) vom 9. Januar 2004 Grundlage für die fachliche Eignung und damit für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Außerdem werden zusätzliche Kenntnisse zur Existenzgründung in Anlehnung an den Existenzgründungsseminar – Basiskurs vermittelt.
Ziel/zu erwartendes Ergebnis:
Die Qualifizierung von arbeitslosen Frauen zu Kindertagespflegepersonen soll diese zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in Kindertagespflege befähigen. Nach der Absolvierung dieses Kurses sollen die Teilnehmerinnen in die Lage versetzt werden, die nach § 43 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erforderliche Pflegeerlaubnis erhalten zu können.
Außerdem zielt die Maßnahme darauf ab, dass sich die Teilnehmenden nach Beendigung der Qualifizierung als Kindertagespflegeperson selbstständig machen. Damit kann und soll der Anteil selbstständiger Frauen in Sachsen erhöht werden, denn hier sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe dieser Qualifizierung sind arbeitslose Frauen, vorzugsweise mit (sozial-) pädagogischer Ausbildung, die eine Tätigkeit als selbstständige Kindertagespflegeperson anstreben.
Die Auswahl der Teilnehmerinnen soll in enger Zusammenarbeit von Bildungsträger und örtlich zuständigem Jugendamt erfolgen. Der Bildungsträger hat durch ein Schreiben des örtlich zuständigen Jugendamtes nachzuweisen, dass er mit diesem in Kontakt getreten ist. Idealerweise bezieht der Bildungsträger das Jugendamt bei der Auswahl der Teilnehmerinnen mit ein.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.
Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.
Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Nachrangigkeit des ESF:
Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potenziellen Teilnehmerinnen keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können. Für die Teilnehmerinnen ist eine Negativerklärung beizubringen.
Anforderungen an Projektträger (und Fachpersonal):
Der Projektträger muss bereits erfolgreich im Rahmen der Berufsbegleitenden Qualifizierung Maßnahmen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen durchgeführt haben. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Das Vorliegen einer Anerkennung des Bildungsträgers vom Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e. V. (www.tagesmuetter-bundesverband.de) als Maßnahmeträger für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist wünschenswert.
Rahmenvorgaben:
Im Rahmen der Qualifizierung soll das Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes „Fortbildung von Tagesmüttern“ (ISBN 3-7800-5246-6) vollständig absolviert werden. Außerdem werden Kenntnisse zur Existenzgründung in Anlehnung an den Existenzgründungsseminar – Basiskurs vermittelt. Der Bedarf muss mit dem örtlichen Jugendamt abgestimmt sein.
Alle Projekte müssen grundsätzlich bis spätestens 31. Dezember 2007 abgeschlossen sein.
Projektauswahl und Antragsverfahren:
Vor Antragstellung ist die Einreichung eines Projektvorschlages beim Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) erforderlich. Die Antragsteller, deren Projektvorschläge positiv bewertet wurden, werden durch das Consultbüro KES zur Antragstellung aufgefordert.
im Regierungsbezirk Chemnitz:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Frau Haufe
Tel.: 0371/45001-12
kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de;
im Regierungsbezirk Leipzig:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Frau Schill-Krutzki
Tel.: 0341/2228-7341
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de;
im Regierungsbezirk Dresden:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 40
01099 Dresden
Herr Micksch
Tel.: 0351/2105-147
christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de.
Die formgebundene Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal
www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf dem genannten Internet-Portal der SAB über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- konkrete und plausible Projektbeschreibungen mit den notwendigen Angaben/Referenzen unter Einbindung des vorgegebenen Qualifizierungskonzeptes.
- Die Auswahl der Teilnehmenden soll in enger Zusammenarbeit von Bildungsträger und örtlich zuständigem Jugendamt erfolgen. Der Bildungsträger hat durch ein Schreiben des örtlich zuständigen Jugendamtes nachzuweisen, dass er mit diesem in Kontakt getreten ist. Idealerweise bezieht der Bildungsträger das Jugendamt bei der Auswahl der Teilnehmerinnen mit ein.
Dresden, den 14. Juli 2006
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Jessen
Leiterin der Leitstelle für Gleichstellung
von Frau und Mann