Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Änderung des Projekttyps: „Qualifizierung für Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)“ – Änderung des Antragsverfahrens für Qualifizierungsprojekte

Vom 30. Oktober 2006

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln. Projekttyp: „Qualifizierung für Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)“ vom 30. März 2006 (SächsABl. S. 407), in der geänderten Fassung vom 6. Juni 2006 (SächsABl. S. 631) wird wie folgt geändert:

Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2.    Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Qualifizierung arbeitsloser Personen ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss. Darüber hinaus wird die Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Personen ohne am 1. Arbeitsmarkt verwertbaren Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss gefördert.
Anerkannte Berufsabschlüsse nach diesem Projekttyp sind

  • Berufe nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung,
  • Krankenpflegehelfer,
  • am Arbeitsmarkt erfolgreich eingeführte Assistentenberufe nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) (Nachweis hoher Übergangsquoten in den 1. Arbeitsmarkt oder Bestätigung durch fachlich einschlägige Kammern, Wirtschaftsverband oder Steuerungskreis – eine Liste wird bei der Bewilligungsstelle geführt),
  • reguläre Abschlüsse sächsischer Hochschulen.

Darüber hinaus sind auch andere anerkannte Berufsabschlüsse förderfähig – eine Liste wird bei der Bewilligungsstelle geführt.
Auf Grundlage einer Kompetenzbilanzierung wird in Abstimmung zwischen Projektkoordinator, Teilnehmer und der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Träger der Grundsicherung entschieden, welcher Berufsabschluss angestrebt wird. Die Prüfung wird in der Regel als Externenprüfung erfolgen. Die Realisierbarkeit des Bildungszieles wird vor Beginn der konkreten Qualifizierung des Teilnehmers mit der jeweilig für die Prüfung zuständigen Stelle abgestimmt.
In den Qualifizierungen werden – aufbauend auf den vorhandenen Kompetenzen des Teilnehmers – ergänzende Qualifizierungsmodule zur Erreichung des angestrebten Berufsabschlusses gefördert. Sollte ein Hochschulabschluss angestrebt werden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein reguläres Hochschul studium gefördert wird, sondern lediglich einzelne Qualifizierungsmodule, die zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung erforderlich sind.
Sollte im Ergebnis der Kompetenzbilanzierung für einen Teilnehmer festgestellt werden, dass der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses innerhalb der Projektlaufzeit (siehe Nummer 7.) nicht möglich sein wird, kann auch der Erwerb zielführender – das heißt auf ein anerkanntes Berufsbild bezogener und von der prüfenden Stelle bestätigter – Teilqualifikationen (zum Beispiel Qualifizierungsbausteine) angestrebt und gefördert werden. Der Erwerb von Teilqualifikationen wird in der Regel aber nicht gefördert, wenn auf einer niedrigeren Kompetenzstufe ein vollwertiger anerkannter Berufsabschluss erworben werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn Hochschulabschlüsse angestrebt werden.

Die Förderung erfolgt projektbezogen in
(1) regionalen Koordinationsprojekten und
(2) Qualifizierungsprojekten.

Darüber hinaus werden im Rahmen von separaten Dienstleistungsaufträgen die erforderlichen Kompetenzbilanzierungen und eine begleitende Evaluation realisiert.
Die Grundsätze des gesamten Förderprogramms sind:

  • Orientierung an individuellen Bildungsvoraussetzungen und Entwicklungspotenzialen der Teilnehmer auf der Basis bereitgestellter Kompetenzbilanzierungen,
  • Ausrichtung der Qualifizierung an allgemein am Arbeitsmarkt anerkannten (Teil-) Abschlüssen,
  • Erstellung individueller, zeitlich flexibler Curricula,
  • strukturelle Einbeziehung des Lernens in die betriebliche Praxis, hohe betriebspraktische Qualifizierungsanteile,
  • Sicherung der Qualität,
  • enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung,
  • begleitende Evaluation zur kontinuierlichen Verbesserung der Projektarbeit.

Für die Steuerung des Förderprogramms wird ein zentraler Steuerungskreis eingerichtet, der sich aus

  • je einem Vertreter aus den regionalen Koordinationsprojekten,
  • Vertretern des begleitenden Evaluationsteams,
  • Vertretern der zuständigen Stellen,
  • Vertretern der Sozialpartner,
  • Vertretern der obersten Landesbehörden und
  • Vertretern der Bewilligungsstelle (Leitung)

zusammensetzt.“

Die Ziffern 2.1 und 2.2 bleiben unverändert.

Dresden, den 30. Oktober 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin