Berichtigung
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Regionenarbeit) und zur Förderung des Europagedankens (Europagedanke) vom 3. Dezember 2001
Vom 7. Januar 2002
Die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Regionenarbeit) und zur Förderung des Europagedankens (Europagedanke) vom 3. Dezember 2001 (SächsABl. S. 1276) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Überschrift sind die Worte „der Sächsischen Staatskanzlei“ durch die Worte „des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten“ zu ersetzen.
Dresden, den 7. Januar 2002
Sächsische Staatskanzlei
Dr. Mackeldey
Referatsleiter