Berichtigung
der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO-VwV)
Az.: 31-6615.30/638
Vom 9. Dezember 2003
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO-VwV) vom 29. Oktober 2003 (MBl.SMK S. 271) ist wie folgt zu berichtigen:
In Anlage 3, Seite 3 ist die Bezeichnung „Mathematisch-naturwissenschaftlich- technisches Aufgabenfeld“ zu verwenden.
In Anlage 10, Seite 1 ist die Überschrift wie folgt zu fassen:
„Protokoll über die mündliche Abiturprüfung im Schuljahr ____“
In Anlage 11, Seite 1 sind die Nummern 1 und 2 wie folgt zu fassen:
„1. „Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung)
2. „Vereinbarung über die Abiturprüfung der neugestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 in der jeweils geltenden Fassung)“
In Anlage 13, Seite 1 ist die Nummer 1 wie folgt zu fassen:
„1. „Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung)“
In Anlage 13, Seite 2 ist die Bezeichnung „Mathematisch-naturwissenschaftlich- technisches Aufgabenfeld“ zu verwenden.
In Anlage 13, Seite 3 ist im oberen Kasten hinter der Wortgruppe „Punktsumme der vier mündlichen Prüfungsfächer, multipliziert mit dem Faktor 4“ ein Doppelpunkt anzufügen.
Dresden, den 9. Dezember 2003
Raphaele Polak
Abteilungsleiterin