Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Landesprogramm zum Erwerb von Wohnungen und von Anteilen an ausgegründeten, eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften im Freistaat Sachsen
(VwV-LP/Pr – Landesprivatisierungsprogramm)

Vom 14. Dezember 1997

I

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Landesprogramm zum Erwerb von Wohnungen und von Anteilen an ausgegründeten, eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften im Freistaat Sachsen (VwV-LP/Pr – Landesprivatisierungsprogramm) vom 10. Dezember 1996 (SächsdABl. 1997 S. 21) wird wie folgt geändert:

Nummer 5.2 Satz 4 wird wie folgt neu gefaßt:
„Eigentumsorientierte Genossenschaften sind solche, bei denen die Satzung den Genossenschaftsmitgliedern unwideruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung für den Fall einräumt, daß die Mehrheit der in einem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohnungseigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat (Erwerbsoption).“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 1997

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht