Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau Vom 2. November 2006 Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427) einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben. Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2007 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO 69 EUR. Dresden, den 2. November 2006 Sächsisches Staatsministerium des Innern Prof. Dr. Namysloh Abteilungsleiter