Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Außerkraftsetzung von Richtlinien auf dem Gebiet der Jugendhilfe

Vom 19. Dezember 2006

I.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2006 treten außer Kraft:
 
1.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Sicherung grundlegender Angebote der Jugendhilfe – Jugendpauschale Sachsen – vom 20. November 2001 (SächsABl. S. 1243), enthalten in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. 899)
 
2.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Gewährung von Zuwendungen zum gleichmäßigen und bedarfsgerechten Ausbau der Einrichtungen und Angebote im Bereich der örtlichen Jugendhilfe und zur Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vom 20. November 2001 (SächsABl.S. 1242), enthalten in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. 899)
 
3.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringungvon Leistungen des überörtlichen Bedarfs vom 10. Juli 2002 (SächsABl. S. 843), enthalten in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Sozialesüber die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. 899)
 
4.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung von Zuwendungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen vom 27. Mai 2002 (SächsABl. S. 675), enthalten in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. 899)
 
5.
Mit der Außerkraftsetzung gemäß Ziffer I Nr. 1 bis 4 wird die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Grundsätze für die Gewährung investiver Zuwendungen im Bereich der Jugendhilfe vom 30. September 2002 (SächsABl. S. 1127) aufgehoben, enthalten in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Sozialesüber die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. 899).
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2006

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz