Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen” Vom 12. Februar 2007 Mit dieser Bekanntmachung wird die bereits veröffentlichte Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln „Förderung von Existenzgründungen junger Menschen” vom 17. Juni 2005 (SächsABl. S. 582) wie folgt geändert: 3. Zielgruppe: Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 35 Jahren, die mindestens einen qualifizierten Hauptschulabschluss aufweisen und über eine gewisse Berufserfahrung verfügen, zum Beispiel durch eine begonnene Ausbildung beziehungsweise ein begonnenes Studium. Die Teilnehmer dieses Projekts sollen sich bereits mit der unternehmerischen Selbstständigkeit auseinandergesetzt haben und über eine Geschäftsidee verfügen. Es sind nur Teilnehmer zugelassen, die nicht bereits ein derartiges aus dem ESF gefördertes Projekt beziehungsweise ein vergleichbares Angebot Dritter wahrgenommen haben. Dresden, den 12. Februar 2007 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Dr. Ihle Referatsleiterin