Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Behandlung von Kleinbeträgen im Bereich der Justizverwaltung
Vom 24. Mai 1994
I.
Mit Einwilligung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und nach Anhörung des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen wird die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Behandlung von Kleinbeträgen im Bereich der Justizverwaltung (Kleinbetragsregelung) vom 2. Dezember 1992 (SächsABl. S. 27 f) wie folgt geändert:
In den Nummern 1.1, 3.1 und 6 wird jeweils die Angabe „5,00 DM“ durch die Angabe „10,00 DM“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 1994 in Kraft.
Dresden, den 24. Mai 1994
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann