Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen

Vom 16. Dezember 1997

Artikel 1

In Ziffer I der Verwaltungsvorschrift über die Unfallversicherung für Gefangene bei Arbeitsunfällen vom 16. Juni 1997 (SächsABl. S. 756) werden die Worte „dem Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband“ durch die Worte „der Unfallkasse Sachsen“ ersetzt.

Artikel 2

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Dresden, den 16. Dezember 1997

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann