Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln „Berufsbegleitende Qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich – Bereich Sozialhelfer in Wohnquartieren“

Vom 27. November 2006

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen“ (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) „Berufsbegleitende Qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich – Bereich Sozialhelfer in Wohnquartieren“. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Qualifizierung als Fachkraft Sozialhelfer in Wohnquartieren nach dem „Curriculum für die Ausbildung zum Sozialhelfer in Wohnquartieren“ (www.vswg.de). Die Weiterbildung beinhaltet insbesondere folgende Schwerpunkte:

Schwerpunkte
Schwerpunkt UE
Ausbildungsgebiete UE
Grundlagen Selbstmanagement/
Selbstorganisation
 40
Recht  66
Wohnbegleitende Dienstleistungen  16
Einführung Psychologie und Soziologie  40
Kommunikation 116
Angewandte Sozialarbeit in Wohnungsgenossenschaften/Wohnungsunternehmen  36
Projektarbeit: Sozialprojekt aus meinem Umfeld  48

Neben dem theoretischen Teil beinhaltet die Weiterbildung auch eine zweimonatige Praxisphase, in der die Teilnehmenden unter fachlicher Begleitung ein Projekt durchführen.
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat des Trägers.

Ziel/zu erwartendes Ergebnis:

Die Qualifizierung von Beschäftigten in Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen zu Sozialhelfern soll diese zur Bewältigung vielfältiger sozialer Aufgaben befähigen. Nach der Absolvierung dieses Kurses sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, qualitativ hochwertige soziale Begleitung, Betreuung, Versorgung und Beratung, bedürftiger und kranker Menschen aller Altersklassen in den Wohnquartieren sicherzustellen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, soziokulturelle Freizeitangebote zu entwickeln und zu begleiten und ein aktives Leben im Wohnquartier zu fördern und zu unterstützen.

Zielgruppe:

Beschäftigte in Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen mit sozialbetreuerischen Aufgaben.
Förderfähig sind Beschäftigte nur, soweit sie nicht bei Arbeitgebern der öffentlichen Hand sowie bei Unternehmen, an denen die öffentliche Hand die Kapitalmehrheit hält, beschäftigt sind, d. h. keine Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

Zuschussfähigkeit:

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.

Gesetze, Regelungen, Fördermöglichkeiten im Hinblick auf Nachrangigkeit des ESF:

Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Darüber hinaus besteht auch keine Rechtspflicht zur Förderung solcher Maßnahmen durch das Land.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG Nr. L 10 S. 20), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 363/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen) (ABl. EU Nr. L 63 S. 20). Die Eigenanteile sind durch die begünstigten Unternehmen zu erbringen. Die Beihilfeintensität orientiert sich am Einzelfall.

Rahmenvorgaben:

a)
inhaltliche Vorgaben
  • Curriculum des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften „Curriculum für die Ausbildung zum Sozialhelfer in Wohnquartieren“ in einem Umfang von 362 Unterrichtseinheiten von je 45 min. (das Curriculum soll vollumfänglich und ohne besondere Schwerpunktsetzung absolviert werden). Im Anschluss an die theoretische Ausbildung erfolgt eine zweimonatige praktische Ausbildung von 176 h Dauer.
b)
strukturelle Vorgaben:
  • Projektumfang: 362 Unterrichtseinheiten Theorie und 176 h Praxis (max. zwei Monate)
  • Projektlaufzeit: max. ein Jahr und zwei Monate (berufsbegleitende Maßnahme)
  • Projektgröße: max. 20 Teilnehmer pro Kurs
c)
 sonstige Vorgaben
  • qualifiziertes Schulungspersonal
d)
finanzielle Vorgaben
  • Die Förderung erfolgt nach ESF-Richtlinie und den Regelungen der ESF-Orientierungswerte.

Anforderungen an Projektträger (und Fachpersonal)

Die eingesetzten Dozenten müssen für die geplanten Lehrabschnitte fachlich qualifiziert sein und eine mindestens 3-jährige Unterrichts-/Trainingserfahrung in der Wohnungswirtschaft vorweisen können oder statt des Letzteren eine mindestens 3 jährige Berufserfahrung, idealerweise als Führungskraft, in einem Wohnungsunternehmen erworben haben. Der Bildungsträger hat eine entsprechende Erklärung vorzulegen.

Antragsverfahren:

Eine Antragstellung erfolgt über das Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) an folgenden Stellen:

im Regierungsbezirk Chemnitz:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Frau Haufe
Tel.: 0371/45001 12
kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de

im Regierungsbezirk Leipzig:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Frau Schill-Krutzki
Tel.: 0341/2228 7341
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de

im Regierungsbezirk Dresden:
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 40
01099 Dresden
Herr Micksch
Tel.: 0351/2105 147
christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de

Die formgebundene Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
    Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
    Pirnaische Straße 9
    01069 Dresden
    Tel.: 0351/4910-4930
    Fax: 0351/4910-1015
Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf dem genannten Internet-Portal der SAB über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.

Auswahlverfahren

Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • Auf die Einreichung von Projektvorschlägen wird verzichtet.
  • Keine Stichtagsregelung
  • Für die Antragsprüfung sind der Fachstelle die vollständigen Projektanträge mit dem Ergebnis der Vorprüfung zuzuleiten.
  • Antragstellung im Internetportal der SAB:
    www.esf-in-sachsen.de und Einreichung der Unterlagen über das zuständige Consultbüro.
Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen/Projektanträgen ist keine Förderzusage verbunden.

Dresden, den 27. November 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Ewald
Referatsleiter