Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Änderung der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen

Vom 1. Oktober 2007

I.

Die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FördRL WOS) vom 5. März 2007 (SächsABl. S. 402, 634) wird wie folgt geändert:

Die Anlagen 1 und 2 (Antragsformulare für kommunale Gebietskörperschaften) sowie Anlage 3 (Antragsformular für eingetragene Vereine und Verbände, staatlich anerkannte freie Träger und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften) werden durch die Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser Verwaltungsvorschrift ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 1. Oktober 2007

Sächsische Staatskanzlei
Andrea Fischer
Staatssekretärin

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3