Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Vom 21. Juli 2006

Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), das zuletzt durch Artikel 45 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 171) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1
Aufhebung der Polizeiverordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte

Die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte vom 8. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 626) wird aufgehoben.

Artikel 2
Aufhebung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über Prüfungsgrundsätze für Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte

Diese Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Prüfungsgrundsätze für Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte vom 2. Dezember 2003 (SächsABl. 2004 S. 8), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 758), wird aufgehoben.

Artikel 3
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 21. Juli 2006

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo