Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 9. November 2007

Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO ) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 432, 437) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2008 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO

69 EUR.

Dresden, den 9. November 2007

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Rooks
Ministerialdirigent