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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Fünfte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen in Zivilsachen

Vollzitat: Fünfte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über Mitteilungen in Zivilsachen vom 20. September 2011 (SächsJMBl. S. 97)

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Bisher ist für Sint Maarten keine zuständige Behörde mitgeteilt worden, so dass es bei der bisherigen Benennung verbleibt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2011 Nr. 9, S. 97
    Fsn-Nr.: 33

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2011

    Fassung gültig bis: 31. Januar 2025