§ 25
Änderung sonstiger Staatsverträge
(4) Der Mediendienste-Staatsvertrag vom 20. Januar bis 12. Februar 1997, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Inhaltsverzeichnis wird die Überschrift von § 24a gestrichen.
- 2.
- In § 2 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
- 3.
- § 12 wird wie folgt gefasst:
- „§ 12
Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz - Die für Mediendienste geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.“
- 4.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 1 bis 3.
- 5.
- § 22 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird gestrichen.
- b)
- Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 1 und 2.
- 6.
- § 24 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Nummern 4 bis 9 werden gestrichen.
- bb)
- Die bisherigen Nummern 10 bis 16 werden die Nummern 4 bis 10.
- b)
- In Absatz 2 wird die Verweisung auf „Nr. 1 bis 3 und 10 bis 14“ durch die Verweisung auf „Nr. 1 bis 8“ ersetzt.
- c)
- Es wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Verfolgung der in Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeiten verjährt in sechs Monaten.“
- 7.
- § 24a wird gestrichen.
- 8.
- In § 25 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2004“ durch das Datum „31. Dezember 2006“ ersetzt.