Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen
Vom 26. Januar 2011
Die Sächsische Staatskanzlei gibt die Gegenstandslosigkeit des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der
Vierzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
(SächsGVBl. 2010 S. 363) ist gemäß seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos. Bis zum 31. Dezember 2010 wurden lediglich 14 von 16 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt.
Dresden, den 26. Januar 2011
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter