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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 1. Juli 2016 (SächsABl. S. 940), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes

Vom 1. Juli 2016

Inhalt

Vorbemerkung

1.
Bescheinigungsverfahren
1.1
Beantragung der Bescheinigung
1.2
Umfang des Bescheinigungsverfahrens
2.
Belegenheit des Gebäudes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich
3.
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 7h Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes oder andere Maßnahmen im Sinne des § 7h Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes
3.1
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuches (§ 7h Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes)
3.1.1
Modernisierung
3.1.2
Instandsetzung
3.2
Andere Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen (§ 7h Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes)
3.3
Wiedererrichtung eines Gebäudes
4.
Festlegung des Sanierungsgebiets oder städtebaulichen Entwicklungsbereiches und Modernisierungs- oder Instandsetzungsverpflichtung vor Beginn der Baumaßnahme
5.
Höhe der Aufwendungen und Inhalt der Bescheinigung
6.
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
7.
Prüfungsrecht der Finanzbehörden
8.
Gebührenpflicht
9.
Außerkrafttreten

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2016 Nr. 29, S. 940
Fsn-Nr.: 46-V16.1

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 22. Juli 2016

Fassung gültig bis: 8. Mai 2025