Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über eine Feuerwehr-Dienstvorschrift
(Az.: 42-1510.00/4)
Vom 14. Juni 2000
Das Sächsische Staatsministerium erlässt mit Wirkung vom 1. Juli 2000 die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 – Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung.
Dresden, den 14. Juni 2000
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Pfeiffer
Referatsleiter