Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Einführung des Pilotprojektes
„Externes Ausbildungsmanagement“
Vom 22. März 2000
„Externes Ausbildungsmanagement“ löst administrative und organisatorische Aufgaben der Berufsausbildung für Unternehmen, ohne selbst Ausbildung durchzuführen.
Das Pilotprojekt „Externes Ausbildungsmanagement“ hat die Gewinnung von betrieblichen Ausbildungsplätzen in Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten zum Ziel, die zum Beispiel bisher noch nicht ausgebildet haben oder bisher nicht ausbildungsberechtigt waren. So soll einerseits die Versorgungslücke mit Ausbildungsplätzen für Bewerber verkleinert, andererseits aber auch der Fachkräftebedarf der Wirtschaft sichergestellt werden. Bisher nicht ausbildenden Betrieben soll der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden, indem „Ausbildungsmanager“ in der ersten Ausbildungsperiode (zirka 3 Jahre) mithelfen, organisatorische und berufsrechtliche Voraussetzungen (Ausbildereignung, Ausbildungsvertrag) zu schaffen, die im Zusammenhang mit der Einrichtung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes stehen.
Der Ausbildungsbetrieb schließt den Ausbildungsvertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen (BBiG, HWO) mit dem Auszubildenden ab.
Die Umsetzung des Externen Ausbildungsmanagements erfolgt über Projektträger. Projektträger können freie Bildungsträger, Ausbildungsvereine, -verbünde, -ringe oder -betriebe sein. Der Projektträger darf nicht gleichzeitig für die akquirierten oder betreuten Ausbildungsverträge Träger erforderlicher überbetrieblicher Maßnahmen sein.
Einrichtungen, die sich um eine Projektträgerschaft bewerben wollen, bekunden ihr Teilnahmeinteresse bei der betreffenden Regionalstelle der Stiftung Innovation und Arbeit Sachsen (IAS). Die Auswahl der Projektträger erfolgt durch die Beiräte der jeweiligen Regionalforen. Die Regierungspräsidien erteilen nach den ESF-Förderrichtlinien die Bewilligungsbescheide.
Im Ausbildungsjahr 2000/2001 wird das Modell erprobt und evaluiert, danach ist das Pilotprojekt gegebenenfalls zu modifizieren. Daher nehmen die Projektträger im ersten Jahr an einer Evaluierung teil und unterstützen diese. Durch die Projektträger sind folgende Leistungen zu erbringen:
Akquisition der Ausbildungsplätze:
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- Ermittlung der Ausbildungssituation in den Unternehmen
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- Gewinnung von betrieblichen Ausbildungsplätzen
Betriebsbetreuung:
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- Ausbildungsbedarfsermittlung, Kostenrechnung zur Ausbildung durch den Manager
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- Information über Rechtsvorschriften und Berufsbilder, die für Unternehmen von Interesse sind sowie zur Einrichtung von Plätzen für Benachteiligte
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- Erledigung/Unterstützung aller administrativen und organisatorischen Aufgaben
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- Unterstützung bei der Erlangung der Ausbildereignung/Kontakt über Ausbildungsberater der Kammern
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- Unterstützung und Beratung der betrieblichen Ausbilder
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- Unterstützung der Unternehmen bei der Auswahl der Bewerber in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt unter Berücksichtigung der Chancengleichheit von Mädchen und Jungen
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- Unterstützung der Unternehmen bei der Ausbildungsvertragsgestaltung
Ausbildungsbetreuung:
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- Erarbeitung, Abstimmung und Unterstützung bei der Umsetzung der unternehmensbezogenen Ausbildungspläne (Berücksichtigung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk)
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- Unterstützung bei der Auswahl der Ausbildungspartner des Unternehmens
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- Koordination der Ausbildungsabschnitte, Organisation erforderlicher Verbundausbildung
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- Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung und bei der Organisation von Zusatzqualifikationen nach betrieblichen Bedarf
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- Zusammenarbeit mit den Berufsschulen/Koordinierung der Lernorte
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- Hilfestellung bei der Führung und bei der Kontrolle des Berichtsheftes des Lehrlings
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- Unterstützung für leistungsschwache Lehrlinge
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- pro Projekt sollen nach der Anlaufphase 50 bis 60 Auszubildende pro Ausbildungsjahr unter Berücksichtigung regionaler und sektoraler Aspekte betreut werden
Kooperationsaufgaben der Projektleitung:
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- Zusammenarbeit mit dem Beirat des jeweiligen Regionalforums
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- Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, den Arbeitsämtern und Regionalschulämtern
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- Öffentlichkeitsarbeit
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- Erfahrungsaustausch der Projektträger unter Moderation der IAS
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- über den Zuwendungsbescheid erhält der Projektträger die Auflage, zweimal im Jahr dem Regionalforum Bericht zu erstatten
Die Projekte mit einer Laufzeit für eine Ausbildungsperiode von mindestens drei Jahren werden aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln für zwei Personalstellen mit Personal- und Sachkosten finanziert. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Pro Planungsregion der Regionalforen werden zwei Projekte bestätigt. Die Bestätigung erfolgt durch die Beiräte der Regionalforen. Die Projektanträge sind kostenfrei. Sie sind formlos bis zum 8. Mai 2000 nach Regionen einzureichen bei:
Einreichungsstelle | Adresse/Fax |
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Regionalstelle Südwestsachsen: | Gewerbehof Auerbach
Friedrich-Ebert-Straße 21 a 08209 Auerbach Fax: (0 37 44) 25 11 06 |
oder | |
Regionalstelle Chemnitz-Erzgebirge | ArbeitsFörderZentrum Chemnitz
Elsasser Straße 7 09120 Chemnitz Fax: (03 71) 5 60 52 23 |
oder | |
Regionalstelle Dresden-Oberes Elbtal-Osterzgebirge | Berthold-Brecht-Allee 24
01309 Dresden Fax: (03 51) 31 99 33 69 |
oder | |
Regionalstelle Oberlausitz-Niederschlesien | Gewerbepark
Wilthener Straße 32 02625 Bautzen Fax: (0 35 91) 35 55 89 |
oder | |
Regionalbüro Leipzig-Westsachsen | c/o Regierungspräsidium Leipzig
Braustraße 2 04107 Leipzig Fax: (03 41) 9 77 10 42 |
Der Antrag sollte eine Konzeption zur inhaltlichen Umsetzung (Kurzdarstellung) und eine finanzielle Grobkalkulation enthalten. Ein Nachweis über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der dualen beruflichen Erstausbildung ist zu erbringen. Die Ausbildungsberechtigung nach BBiG/HWO oder eine gleichgestellte Anerkennung ist erforderlich. Die beabsichtigte personelle Besetzung des angestrebten Projekts mit Qualifikationsnachweis ist beizufügen.
Dresden, den 22. März 2000
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Müller
Referatsleiter 54
„Berufliche Aus- und Weiterbildung“