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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen vom 19. Februar 2003 (SächsABl. S. 307)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Vom 19. Februar 2003

1.
Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 14. August 2000 (SächsABl. S. 694) wird aufgehoben.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dresden, den 19. Februar 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Meyer
Ministerialdirigentin

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Arens
Ministerialdirigent

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Reidner
Ministerialdirigent

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 14, S. 307

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. April 2003

    Fassung gültig bis: 5. April 2003