Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
Vom 18. Dezember 2001
I.
Verlängerung der Verwaltungsvorschrif
Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschrift wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2006 verlängert:
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen (VwV Personalakten) vom 3. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 145), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 1999 (SächsABl. S. 866).
II.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2001 in Kraft.
Dresden, den 18. Dezember 2001
Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizière
Der Staatsminister und Chef
der Sächsischen Staatskanzlei
Georg Brüggen
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht
Der Staatsminister der Justiz
in Vertretung
Dr. Stefan Franke
Staatssekretär
Der Staatsminister für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer
Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath