Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ im Freistaat Sachsen

Vom 28. Januar 2010

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr macht nachfolgend die 1. Änderung der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ im Freistaat Sachsen (Bekanntmachung vom 5. Mai 2008, SächsABl. S. 720) bekannt.

Dresden, den 28. Januar 2010

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Hartmut Fiedler
Staatssekretär

1. Änderung

der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi im Freistaat Sachsen

Die Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi im Freistaat Sachsen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Bundesverwaltungsamt vom 30. April 2008 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer V.3.a) wird das Wort „Arbeitgeberbruttolohn“ durch das Wort „Arbeitnehmerbruttolohn“ ersetzt.
2.
In Nummer V.3.b) wird das Wort „Arbeitgeberbruttolohn“ durch das Wort „Arbeitnehmerbruttolohn“ ersetzt.
3.
Die Änderungen nach Nummer 1 und 2 treten für Bewilligungen in Kraft, die das Bundesverwaltungsamt ab dem 1. Januar 2009 erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt erteilte Bewilligungen bleiben unberührt.

Dresden, den 28. Januar 2010

Für den Freistaat Sachsen
Hartmut Fiedler
Staatssekretär

Köln, den 22. Dezember 2009

Für die Bundesrepublik Deutschland
Weber
Bundesverwaltungsamt