Zweite Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes

Vom 9. Dezember 2020

Auf Grund des § 1 Absatz 2 Satz 3 des Universitätsklinika-Gesetzes vom 6. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 207) verordnet das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus:

Artikel 1
Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes

Nummer 2 der Anlage des Universitätsklinika-Gesetzes vom 6. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 207), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Buchstabe f wird aufgehoben.
2.
Der bisherige Buchstabe g wird Buchstabe f.
3.
Buchstabe h wird aufgehoben.
4.
Der bisherige Buchstabe i wird Buchstabe g.
5.
Buchstabe j wird aufgehoben.
6.
Die bisherigen Buchstaben k bis n werden die Buchstaben h bis k.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Dresden, den 9. Dezember 2020

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow

Änderungsvorschriften