Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
über die für die Weiterbildungszuschläge
nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
und die Digitalisierungszuschläge
nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
für das Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Teilbeträge
sowie über den Auszahlungszeitpunkt der Jahrespauschalen
für das Jahr 2024 gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1
der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
Vom 21. März 2024
- 1.
- Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Weiterbildungszuschläge nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2024 beträgt 500 002,50 Euro.
- 2.
- Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Digitalisierungszuschläge nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2024 beträgt 9 999 999,24 Euro.
- 3.
- Die Jahrespauschalen werden voraussichtlich im Mai 2024 ausgezahlt (§ 11 Absatz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung).
Dresden, den 21. März 2024
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Claudia Eberhard
Abteilungsleiterin