Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über die Sächsische Wachpolizei

Vom 23. April 2004

Aufgrund von § 10 des Gesetzes über die Sächsische Wachpolizei (Sächsisches Wachpolizeigesetz – SächsWachG) vom 12. März 2002 (SächsGVBl. S. 106) wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Sächsische Wachpolizei (SächsWachVO) vom 12. April 2002 (SächsGVBl. S. 151) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 1 wird das Wort „Polizeipräsidien“ durch das Wort „Polizeidirektionen“ ersetzt.
2.
In § 25 Satz 2 wird die Angabe „2004“ durch die Angabe „2006“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 30. April 2004 in Kraft, mit Ausnahme des Artikels 1 Nr. 1, welcher am 1. Mai 2004 in Kraft tritt.

Dresden, den 23. April 2004

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch