Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Vom 13. Dezember 2002

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen ( ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium des Innern,
  2. § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89):

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 18. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 579) wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 wird nach der Angabe „(BGBl. I S. 2378, 2395)“ die Angabe „, geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2264),“ eingefügt.
  2. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
    „(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 13. Dezember 2002

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo