Historische Fassung war gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2012

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen
(VwV Polizeiorganisation – VwV PolOrg)

Vom 17. Dezember 2008

I.
Organisation

1.
Die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst ist in den Anlagen 1 bis 15 geregelt.
2.
Die Organisation der Polizeireviere und Autobahnpolizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe der in den Anlagen 16 und 17 dargestellten Grundmodelle. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen.

II.
Aufgaben der Kriminalpolizeiinspektionen in den Polizeidirektionen

1.
Sofern nicht das Landeskriminalamt zuständig ist, obliegt den Kriminalpolizeiinspektionen auf dem Gebiet der Strafverfolgung die Bearbeitung der schweren Kriminalität, insbesondere folgender Phänomenbereiche:
 
a)
Delikte der politisch motivierten Kriminalität,
 
b)
Bildung einer kriminellen Vereinigung,
 
c)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b und 178 Strafgesetzbuch ( StGB),
 
d)
Mord und Totschlag,
 
e)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit gemäß §§ 232 bis 234a, 239a und 239b StGB,
 
f)
gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306b und 306c, 308, 310 außer Abs. 1 Nr. 1, §§ 313 und 314 StGB,
 
g)
Umweltstraftaten gemäß §§ 330, 330a – d StGB,
 
h)
Korruptions- und Amtsdelikte mit Ausnahme von Straftaten gemäß § 340 StGB,
 
i)
Geldwäsche,
 
j)
Wirtschaftskriminalität gemäß § 74c Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2122) geändert worden ist,
 
k)
qualifizierte Rauschgiftdelikte in den Fällen der §§ 29 Abs. 3, 29a, 30, 30a und 30b Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 und Artikel 2 der Verordnung vom 18. Februar 2008 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, sowie
 
l)
Verstöße gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).
2.
Ferner obliegen den Kriminalpolizeiinspektionen die Bearbeitung von Bränden, deren Aufklärung besondere Kenntnisse der Brandursachenermittlung erfordert, sowie die Ermittlungen zu unbekannten Toten.
3.
Die Kriminalpolizeiinspektionen können die Bearbeitung von Straftaten übernehmen, wenn
 
a)
umfangreiche Ermittlungen oder spezielle Kenntnisse, Methoden oder Erfahrungen erforderlich sind oder
 
b)
dies aufgrund der Überörtlichkeit oder der Öffentlichkeitswirksamkeit geboten erscheint.
4.
In Polizeidirektionen, in denen kein Kriminaldienst eingerichtet ist, bearbeiten die Kriminalpolizeiinspektionen über die unter den Nummern 1 und 2 genannten Deliktsbereiche hinaus Verbrechen, Vermisstenfälle und nichtnatürliche Todesfälle, ausgenommen solche bei Verkehrsunfällen. Weitere Delikte können zur regelmäßigen Bearbeitung zugewiesen werden, sofern dies aus fachlichen oder Effizienzgründen angezeigt erscheint.

III.
Wahrnehmung autobahnpolizeilicher Aufgaben im Bereich der Polizeidirektion Westsachsen

In Umsetzung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf den Bundesautobahnen Berlin/Nürnberg (A 9), Dresden/Magdeburg (A 14) und Göttingen/Halle/Leipzig (A 38) vom 9. August 1994, geändert durch Verwaltungsabkommen vom 10. April 2001 und 4. März 2003

1.
nimmt die Polizeidirektion Westsachsen den Vollzug der Aufgaben hinsichtlich der auf dem Hoheitsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt gelegenen Teilstücke
 
a)
der Bundesautobahn A 9 Berlin/Nürnberg zwischen den Anschlussstellen Halle (Saale) und Leipzig-West, sowie
 
b)
der Bundesautobahn A 14 Dresden/Halle zwischen dem Schkeuditzer Kreuz und der Anschlussstelle Gröbers wahr,
2.
nehmen Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt die durch den Freistaat Sachsen übertragenen Aufgaben hinsichtlich der auf dem Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen gelegenen Teile
 
a)
der Bundesautobahn A 9 Berlin/Nürnberg von der südlichsten Landesgrenze bis zur Anschlussstelle Leipzig-West sowie
 
b)
der Bundesautobahn A 38 Göttingen/Halle/Leipzig zwischen der Landesgrenze und der Anschlussstelle Leipzig-Südwest
 
für die Polizeidirektion Westsachsen wahr.

IV.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Festlegung des Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Polizeidienststellen und der Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen vom 21. Dezember 2004 außer Kraft.

Dresden, den 17. Dezember 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

 

Titel der Tabelle
Anlage Titel
Anlage 1 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge
Anlage 2 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Dresden
Anlage 3 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Leipzig
Anlage 4 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge
Anlage 5 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien
Anlage 6 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Südwestsachsen
Anlage 7 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Westsachsen
Anlage 8 Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes Sachsen
Anlage 9 Aufbauorganisation der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen
Anlage 10 Aufbauorganisation des Präsidiums der Bereitschaftspolizei Sachsen
Anlage 11 Aufbauorganisation der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung
Anlage 12 Aufbauorganisation der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung
Anlage 13 Aufbauorganisation der 3. Bereitschaftspolizeiabteilung
Anlage 14 Aufbauorganisation des Aus- und Fortbildungsinstituts der sächsischen Polizei
Anlage 15 Aufbauorganisation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Anlage 16 Grundmodell Polizeirevier
Anlage 17 Grundmodell Autobahnpolizeirevier

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Anlage 13

Anlage 14

Anlage 15

Anlage 16

Anlage 17