Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur in der Fischwirtschaft
RL-Nr.: 08/2003
Vom 29. Juni 2004
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur in der Fischwirtschaft (RL-Nr.: 08/2003) vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 500) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 Abs. 2 Satz 1 – Zuwendungszweck – wird die Angabe „2003–2006“ durch die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
- 2.
- In Nummer 2.2.6 werden die Worte „gebrauchte technische Einrichtungen und Gegenstände“ gestrichen.
- 3.
- Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
Dresden, den 29. Juni 2004
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath