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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur in der Fischwirtschaft RL-Nr.: 08/2003

Vollzitat: Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur in der Fischwirtschaft RL-Nr.: 08/2003 vom 29. Juni 2004 (SächsABl. S. 792)

Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur in der Fischwirtschaft
RL-Nr.: 08/2003

Vom 29. Juni 2004

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur in der Fischwirtschaft (RL-Nr.: 08/2003) vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 500) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 Abs. 2 Satz 1 – Zuwendungszweck – wird die Angabe „2003–2006“ durch die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
2.
In Nummer 2.2.6 werden die Worte „gebrauchte technische Einrichtungen und Gegenstände“ gestrichen.
3.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 29. Juni 2004

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 32, S. 792
    Fsn-Nr.: 5563

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2004