Fragen und Antworten (FAQ)
Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen aufgegriffen und beantwortet.
Themenbereiche
Allgemeines
Verlinkung von Vorschriften
Navigation
Suche
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konsolidierte Fassungen
Historische Fassungen
Systemmeldungen
Alphabetischer Index
Sehbehinderung
Allgemeines
Ist mein verwendeter Browser aktuell?
Benötigt wird HTML5-Tauglichkeit.
Einstellungen des Browsers: Für die volle Nutzerfunktionalität (etwa Suchvorschläge, Akkordeonnavigation usw.) wird JavaScript benötigt. Anleitung für die gängigen Browser unter Windows: support.microsoft.com/de-de/help/3135465/how-to-enable-javascript-in-windows
Warum erhalte ich eine Fehlermeldung „Dies ist keine sichere Verbindung“?
Nutzer von Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android <= 4.4 berichten diese Fehlermeldung beim Aufruf von REVOSax. Diese Betriebssystemversionen enthalten noch nicht das Wurzelzertifikat der zweiten Generation der DFN-PKI, die „T-TeleSec GlobalRoot Class 2“. Beim Aufruf erfolgt daher die entsprechende Fehlermeldung. REVOSax kann durch Betätigung der sinngemäß angebotenen Option „Ignorieren der Fehlermeldung“ vollumfänglich genutzt werden.
Verlinkung von Vorschriften
Wie verlinke ich dynamisch, d.h. auf die jeweils aktuelle Fassung?
Bitte die URL der „aktuellen Fassung“ verlinken (siehe dazu in Hilfe zu REVOSax)
Wie verlinke ich statisch, d.h. auf eine konkrete Fassung?
Bitte die URL der betr. „historischen Fassung“ verlinken (siehe dazu in Hilfe zu REVOSax)
Wieso kann eine Verlinkung bei einer anderen Vorschrift herauskommen?
Bei zwischenzeitlicher Ablösung durch eine Nachfolgevorschrift werden dynamische Verlinkungen automatisch weitergeleitet (siehe oben 1. Frage). Sie können in der Normhistorie nachvollziehen, welcher Vorgänger dort nachgewiesen ist (siehe dazu in Hilfe zu REVOSax). Wenn Sie keine automatische Weiterleitung wünschen, bitte einen statischen Link setzen (siehe bei voriger Frage).
Suche
Bei Eingaben im Feld „Einfache Suche“ auf der Startseite werden gelegentlich merkwürdige Vorschläge unterbreitet.
In diesen Fällen bitte vorangestellte Kürzel wie „VO“ oder „VwV“ weglassen (z.B. bei „VwV Normerlass“ oder „VwV Korruptionsvorbeugung“).
Warum erscheint beim Aufruf der Funktion „Einzeldruck“ keine Druckvorschau-Ansicht?
Die Funktion Einzeldruck ruft die „Bord“-Funktionalität „Drucken“ des jeweils verwendeten Browsers auf. Eine Druckvorschau erscheint deshalb nur automatisch, wenn dies beim jeweiligen Browser vorgesehen oder durch individuelle Nutzereinstellungen eingerichtet ist. Eine automatische Druckvorschau ist z.B. bei Microsoft Edge vorgesehen. Bei Internet Explorer und Firefox muss sie dagegen gesondert aufgerufen werden:
z.B. IE 11: über Zahnrad-Symbol > Druckvorschau.
Aktueller Firefox: über Symbol „Menü öffnen“ > Schaltfläche „Drucken“
Tipp: Sofern Ihr Browser keine Druckvorschau vorschaltet, können Sie bei der Druckerauswahl auch schauen, ob dort ein PDF-Drucker zur Auswahl angeboten wird.
Konsolidierte Fassungen
Weshalb weicht mitunter der aus der Überschrift erkennbare Verordnungsgeber oder die erlassende Stelle einer Verwaltungsvorschrift von dem zugeordneten Ressort ab?
Wer eine Verordnung oder Verwaltungsvorschrift erlässt, richtet sich grundsätzlich nach den Zuständigkeiten der Geschäftsbereiche. Hier kann es im Laufe der Zeit zu Zuständigkeitsänderungen kommen, so dass Vorschriften von der früher zuständigen Stelle in den Vorschriftenbestand der aktuell zuständigen Stelle wechseln. Der Zuständigkeitswechsel hat jedoch nicht automatisch einem Wechsel der erlassenden Stelle zur Folge. Dies wird ggf. erst bei einer anstehenden Änderung oder einem Neuerlass der betreffenden Vorschrift berücksichtigt.
Gibt es einen Unterschied zwischen „(weggefallen)“- und „(aufgehoben)“-Angaben im Vorschriftentext?
Ja, es gibt einen Unterschied.
In konsolidierten Fassungen in REVOSax (d.h. Vorschriften mit ihren eingearbeiteten Änderungen) werden aufgehobene Paragrafen, Artikel, Anlagen u.dgl. bis zur nächsten Neubekanntmachung nachgewiesen. Bis dahin steht dort jeweils im Text „(aufgehoben)“.
In Neubekanntmachungen (d.h. die amtliche Veröffentlichung des Vorschriftentextes im SächsGVBl. oder SächsABl. mit allen eingearbeiteten Änderungen) werden aufgehobene Paragrafen, Artikel, Anlagen u.dgl. nur noch mit „(weggefallen)“ gekennzeichnet, wenn dies erforderlich ist, um die fortlaufende Zählung der betr. Gliederungseinheiten nicht zu unterbrechen; andernfalls erscheinen sie nicht mehr im Vorschriftentext.
In REVOSax wird im Falle einer Neubekanntmachung die betreffende konsolidierte Fassung ersetzt. In einer der Neubekanntmachung nachfolgenden konsolidierten Fassung können entsprechend den obigen Ausführungen dann sowohl „(weggefallen)“-Angaben aus der Neubekanntmachung als auch „(aufgehoben)“-Angaben aufgrund einer späteren Aufhebung vorkommen.
Historische Fassungen
Was bedeutet es, wenn in der Zeile nach der Stammfassung ein Leereintrag (gekennzeichnet durch jeweils drei Punkte) enthalten ist?
Der Leereintrag dokumentiert, wenn im System historische Fassungen nicht vorhanden sind. Das betrifft historische Fassungen, deren „Gültig bis“- Datum vor dem 1. Januar 1999 liegt.
Systemmeldungen
Warum ist ein Vorschriftentext vom System als in Bearbeitung befindlich mitgeteilt und wird nicht angezeigt?
Solche Vorschriftentexte können entweder nicht angezeigt werden, weil vom System technische Probleme festgestellt wurden, die noch behoben werden müssen oder weil sie vom Normenredakteur aufgrund notwendiger Berichtigungen zur Anzeige gesperrt worden sind.
Warum ist ein Vorschriftentext vom System als nicht im Datenbestand befindlich mitgeteilt und wird nicht angezeigt?
Die Vorschriften stehen grundsätzlich erst ab der am 1. Januar 1999 geltenden Fassung zur Verfügung.
Alphabetischer Index
Ich vermisse Schlagworte zu bestimmten Vorschriften!
Bitte berücksichtigen Sie, dass der alphabetische Index nur zu einer als bürgerrelevant eingeschätzten Auswahl sächsischer Vorschriften Stichworte umfasst. Einzelheiten s. in der Hilfe zum Alphabetischen Index
Sehbehinderung
Ab Windows 10 lässt sich mit der Tastenkombination Windows-Taste und Pluszeichen (+) eine Bildschirmlupe aktivieren und mit Windows-Taste + ESC deaktivieren.
Wie üblich lässt sich in REVOSax per TAB-Taste vorwärts sowie zurück mit TAB- und gleichzeitig SHIFT-Taste navigieren. Die Auswahl (insb. Erweitern eines Paragrafen in der Binnennavigation oder Linkaufruf) erfolgt per ENTER-Taste.
Zum Beispiel im aktuellen Microsoft-Edge-Browser lässt sich Text auswählen und per rechter Maustaste laut vorlesen.
Bei Fragen, auf die Sie in der Hilfe oder in diesen FAQ keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten