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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Vollzitat: Berichtigung des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 3. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 259)

Berichtigung des Staatsvertrags
über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Vom 3. Juni 2009

Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 155) wird wie folgt berichtigt:

Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
1Die Länder kommen überein, im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zu schaffen.“

Dresden, den 3. Juni 2009

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
John
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2009 Nr. 7, S. 259
    Fsn-Nr.: 711

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. Juni 2009

    Fassung gültig bis: 14. November 2019